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Disziplinarverfahren gegen Bad Wörishofens Bürgermeister: Was passiert jetzt?

In Bad Wörishofen sieht sich Bürgermeister Stefan Welzel möglicherweise einem Disziplinarverfahren gegenüber. Laut einem Bericht von Merkur stellte der Stadtrat am 28. Oktober 2024 einstimmig einen Antrag auf disziplinarische Überprüfung an die Rechtsaufsichtsbehörde. Dies geschah aufgrund von Vorfällen, die den Verdacht auf Dienstpflichtverletzungen begründeten.

In einer Presseerklärung äußerten sich der zweite Bürgermeister Daniel Pflügl und die dritte Bürgermeisterin Michaela Bahle-Schmid zur Situation. Eine Fachanwaltskanzlei wurde mit der Prüfung der Sachverhalte beauftragt und kam zu dem Ergebnis, dass mehrere Pflichtverletzungen vorliegen könnten. Die Empfehlung lautete, die Rechtsaufsicht einzuschalten, und der Vorgang wurde daher an die Rechtsaufsicht am Landratsamt Unterallgäu weitergeleitet.

Rechtslage und Verfahren

Der Stadtrat sieht sich als Aufsichtsorgan der Verwaltung und ist nicht befugt, weitere Schritte einzuleiten. Die abschließende Beurteilung obliegt der Rechtsaufsicht beziehungsweise der Landesanwaltschaft. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung für Bürgermeister Welzel, der in einem vorherigen Statement betonte, dass er täglich Entscheidungen treffe. Zudem äußerte er, dass es Personen gebe, die lieber mit der Presse sprechen, anstatt den Dialog mit der Verwaltung zu suchen.

Das Disziplinarrecht, das in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern geregelt ist, behandelt dienstrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen. Wie ver.di ausführte, regelt das Bundesdisziplinargesetz die Angelegenheiten für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Disziplinarrecht ist Teil des Dienstrechts und betrifft Personen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Mögliche Konsequenzen bei Dienstpflichtverletzungen können Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge oder sogar Zurückstufung sein.

Die Beurteilung von Pflichtverletzungen erfolgt im Einzelfall, abhängig von Art und Schwere der Verletzung. Dies gilt für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten.