Neckar-Odenwald-Kreis

Rasender Fahrer in Höpfingen: Drei Monate Fahrverbot nach Tempo-Exzess!

Ein 26-jähriger Autofahrer wurde im Neckar-Odenwald-Kreis wegen gravierender Geschwindigkeitsüberschreitungen angehalten. Laut Nokzeit fuhr der Mann auf der Bundesstraße 27 bei Höpfingen mit 155 km/h, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei nur 70 km/h lag. Darüber hinaus erreichte er auf der Strecke über Walldürn und Buchen bis nach Mudau Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h und überholte zahlreiche Fahrzeuge über Sperrflächen und durchgezogene Linien.

Der Wagen konnte schließlich kurz vor Langenelz gestoppt und kontrolliert werden. Die Konsequenzen für den Fahrer sind erheblich: Er muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen, zudem wurde eine Geldbuße in Höhe von 700 Euro verhängt. Außerdem erhält er zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verstöße sind klar definiert. Wie ADAC berichtet, ergeben sich aus Geschwindigkeitsverstößen sowohl Bußgelder als auch Punkte und gegebenenfalls Fahrverbote. Es gilt ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten, der für innerorts und außerorts unterschiedliche Regelungen vorsieht. Beispielsweise wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 70 km/h sowohl innerorts als auch außerorts ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Für die aktuelle Tat des 26-Jährigen ist die Strafe also im Einklang mit diesen Regelungen.

Die rechtlichen Konsequenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht zu unterschätzen. Fahrer, die einen Verstoß begehen, werden häufig per Anhörungsbogen über ihr Fehlverhalten informiert. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres drohen zusätzliche Strafen, und Verstöße müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall ermittelt werden, um nicht zu verjähren.