Nordrhein-Westfalen

Letzte Zeugin im Flut-Untersuchungsausschuss: Aufklärung oder Täuschung?

Am 12. Februar 2025 wurde im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Schritt im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 vollzogen. Der Flut-Untersuchungsausschuss hörte die letzte Zeugin, Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Dieser Ausschuss wurde drei Jahre nach der verheerenden Flut ins Leben gerufen und hat das Ziel, die Umstände und das staatliche Handeln während der Katastrophe zu beleuchten.

Der Abschlussbericht zur Hochwasserkatastrophe soll bis zur Sommerpause vorliegen. Der aktuelle Entwurf des Berichts umfasst bereits rund 450 Seiten. Der zweite Flut-Untersuchungsausschuss war ursprünglich für 2023 geplant, während der erste Ausschuss im Oktober 2021 startete und nach der Landtagswahl 2022 erneut aufgelegt wurde. Ein Aktenstreit mit Ministerin Scharrenbach führte jedoch zu Verzögerungen. Zunächst lieferte sie nur zehn Aktenseiten, die sich ausschließlich auf drei Tage während des Starkregens bezogen, was angesichts der 49 Todesfälle und Schäden von 13 Milliarden Euro in NRW als unzureichend betrachtet wurde.

Aktenlieferung und politische Spannungen

Auf Druck der Opposition wurden nach einer Klage insgesamt 425.000 zusätzliche Seiten bereitgestellt. Diese wurden jedoch ebenfalls als unvollständig bewertet, was die SPD dazu bewog, auf eine weitere Klage zu verzichten, um eine erneute Anrufung des Verfassungsgerichts zu vermeiden. Zudem forderte die SPD den Zugriff auf private Kommunikationskanäle von Scharrenbach, um sicherzustellen, dass keine relevanten Informationen verloren gehen. Im Vergleich dazu hatte die damalige Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalzs, Malu Dreyer, ihren SMS-Verkehr während der Krise offen gelegt, was die Forderungen der Opposition weiter verstärkt.

Die politischen Spannungen gipfelten letztendlich im Rücktritt von Ursula Heinen-Esser (CDU), die aufgrund ihres Aufenthalts auf Mallorca während der Flutkatastrophe als politisches Opfer der Situation gilt.

Parallel zu den Entwicklungen im Untersuchungsausschuss hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen am 9. April eine Entscheidung zum zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 verkündet. Abgeordnete der SPD warfen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, unter der Leitung von Ina Scharrenbach, vor, gegen die Landesverfassung verstoßen zu haben. Sie kritisierten die zu geringe Menge der bereitgestellten Akten für den Ausschuss und forderten Informationen über den Zeitraum bis September, auch nach der Katastrophe.

Bei einer mündlichen Verhandlung am 20. Februar zeigte sich keine klare Tendenz bei den Verfassungsrichtern. Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, verwies auf den Auftrag des Ausschusses, der das mögliche Fehlverhalten während der Hochwasserkatastrophe untersuchen sollte. Die Opposition empfand die Lieferung von nur zehn Seiten als Provokation, da andere Ministerien mehr nützliche Informationen bereitgestellt hatten.

Die Überprüfung des staatlichen Handelns während der Hochwasserkatastrophe und die journalistische Begleitung dieser Ereignisse sind von zentraler Bedeutung, um die notwendig gewordenen politischen und administrativen Verbesserungen für künftige Krisensituationen zu gewährleisten.

Weitere Details zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie bei n-tv und RP Online.