
In Thüringen erhielten in den Jahren 2021 bis 2023 mehrere hundert abgelehnte Asylbewerber*innen eine Aufenthaltserlaubnis. Laut Radiolotte wurden diese Erlaubnisse aus humanitären Gründen oder aufgrund einer guten Integration in die Gesellschaft erteilt. Insgesamt waren rund 500 Personen betroffen, basierend auf Vorschlägen der Härtefallkommission des Landes.
Die Härtefallkommission setzt sich aus Mitgliedern der Kommunen, Kirchen, der Landesärztekammer und Sozialverbänden zusammen. Aktuelle Zahlen für das Jahr 2024 sind bislang nicht verfügbar.
Weitere Details zur Härtefallkommission
Wie asyl.net berichtet, gibt es in allen Bundesländern Härtefallkommissionen gemäß § 23a AufenthG. Diese Kommissionen bieten Personen, die von Abschiebung bedroht sind, die Möglichkeit, sich an sie zu wenden. Die Zusammensetzung der Kommissionen variiert nach Bundesland, umfasst jedoch in der Regel Vertreter von staatlichen und kirchlichen Stellen, Wohlfahrtsverbänden und Landesflüchtlingsräten.
Der Zugang zu den Härtefallkommissionen kann unterschiedlich geregelt sein, wobei der Ablauf des Verfahrens und die Annahme von Härtefallanträgen ebenfalls länderspezifisch variieren. Ein entscheidendes Kriterium für die Kommission ist der Grad der Integration in Deutschland, wobei Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse, Bildungserfolge und soziale Bindungen berücksichtigt werden.
Im Kontext der aktuellen Geschehnisse in Weimar wurde außerdem festgestellt, dass am vergangen Wochenende mehrere Stolpersteine mit Farbe besprüht wurden. Neun Gedenksteine in verschiedenen Straßen der Stadt waren betroffen. Der Kommunalservice der Stadt hat inzwischen die Farbe entfernt. Oberbürgermeister Peter Kleine verurteilte diese Tat als „schwer erträglich“ und betonte, dass sie nichts mit politischer Meinungsäußerung zu tun habe.