Hessen

Gender Pay Gap in Hessen: Verdienstunterschiede bleiben alarmierend!

In Hessen beträgt der Gender Pay Gap im Jahr 2024 19%. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, wo dieser noch bei 20% lag. Während Frauen im Durchschnitt einen Bruttostundenverdienst von 23,68 Euro erzielen, liegen die Männer bei 29,22 Euro. Deutschlandweit beträgt der Gender Pay Gap 2024 16%.

Der höchste Gender Pay Gap tritt bei den 55- bis 59-Jährigen auf, wo er 28% erreicht. Interessanterweise verdienen unter 25-jährige Frauen 3% mehr als ihre männlichen Kollegen, während Männer ab 25 Jahren im Durchschnitt 5% mehr verdienen als Frauen. Es zeigt sich, dass der Verdienstunterschied ab einem Alter von 30,6 Jahren ansteigt, was auf familienbedingte Erwerbsunterbrechungen hinweist. Rund 60% des Verdienstunterschieds lassen sich durch strukturelle Unterschiede wie Branchen und Berufe erklären.

Bereinigter Gender Pay Gap

Der bereinigte Gender Pay Gap lag im Jahr 2024 bei 8% und betrug 2023 6%. In Deutschland ist er 2024 ebenfalls bei 6%. Dieser bereinigte Wert gilt als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung, da er Unterschiede aufgrund von Beruf, Branche und Qualifikationen herausrechnet. Die Daten für den Gender Pay Gap basieren auf Erhebungen aus einer repräsentativen Stichprobe, die im April durchgeführt wurde, und umfassen abhängige Beschäftigungsverhältnisse im produzierenden Gewerbe sowie im Dienstleistungsbereich, jedoch nicht in der öffentlichen Verwaltung oder in Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.

Wie die [Statistik Hessen](https://statistik.hessen.de/presse/gender-pay-gap-in-hessen-2024) berichtete, wird der Gender Pay Gap als der Verdienstunterschied pro Stunde zwischen Frauen und Männern beschrieben. Dabei gibt es den unbereinigten Gender Pay Gap, der die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten umfasst, sowie den bereinigten, der auf vergleichbare Eigenschaften von Frauen und Männern abzielt.

Laut [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/_inhalt.html) wird der bereinigte Gender Pay Gap als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung gesehen, da er nicht alle lohnrelevanten Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Berechnung dieser Werte erfolgt stetig nach Eurostat-Definition und umfasst alle Wirtschaftszweige, wobei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeschlossen sind.