Emden

Emden kämpft gegen Falschparker: Knallharte Maßnahmen angekündigt!

Die Stadt Emden verstärkt ihre Maßnahmen gegen das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen. Laut einem Bericht von oz-online.de wird das Parken auf diesen Plätzen als rücksichtslos eingestuft und stellt eine erhebliche Barriere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dar. Daher wird der Stadtordnungsdienst die Kontrollen erheblich ausweiten und Falschparker kostenpflichtig abschleppen lassen.

Die Stadt hat angekündigt, dass es empfindliche Bußgelder und Verwahrkosten für abgeschleppte Fahrzeuge geben wird. Die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist ausschließlich Inhabern des blauen EU-Parkausweises vorbehalten, der kostenlos beim Fachdienst Straßenverkehr der Stadt Emden beantragt werden kann. Anspruch auf den blauen Parkausweis haben Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, blinde Menschen sowie Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie.

Relevante Informationen zu Behindertenparkplätzen

Der Fachdienst für öffentliche Sicherheit und Ordnung appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, rücksichtsvoll zu handeln und die Parkflächen für Menschen mit Behinderungen freizuhalten. Wie anwalt.de berichtete, dürfen nur Inhaber des blauen Parkausweises auf Behindertenparkplätzen parken, welches eine Voraussetzung für die Nutzung dieser speziellen Parkflächen darstellt. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten als schwerbehindert, und auch Personen mit einem GdB von 30 können unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden.

Ein Parkplatzverstoß auf Behindertenparkplätzen wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Zudem können Abschleppkosten anfallen, wobei die Abschleppungen in der Regel schneller erfolgen als auf regulären Parkplätzen. Behindertenparkplätze sind durch das Verkehrszeichen 314 sowie ein Zusatzschild mit einem Rollstuhlfahrer-Piktogramm gekennzeichnet.

Zusätzlich ist zu beachten, dass der blaue Parkausweis personengebunden, jedoch nicht fahrzeuggebunden ist, was bedeutet, dass der Inhaber nicht unbedingt selbst das Fahrzeug führen muss. Bei Falschparken kann jeder einen Parkverstoß melden, auch wenn er nicht selbst betroffen ist. Die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt sind für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig.