Germersheim

Grundsteuer-Chaos: Verzögerungen sorgen für Ärger bei Eigentümern!

In der Verbandsgemeinde gibt es derzeit erhebliche Verzögerungen beim Versand der Grundsteuerbescheide. Diese Verspätungen sind auf bürokratische Probleme in der Verwaltung zurückzuführen. Die Bescheide hätten bereits versendet werden sollen, stehen aber weiterhin aus. Hintergrund sind die Herausforderungen, die mit der Grundsteuerreform und der damit verbundenen Neuberechnung der Beiträge einhergehen, wie die Rheinpfalz berichtete.

Die neue Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland gelten soll, hat dazu geführt, dass viele Kommunen und Gemeinden mehr Zeit benötigen, um die notwendigen Berechnungen abzuschließen. Während bereits viele Haus- und Grundstückseigentümer ihre Bescheide erhalten haben, warten andere noch darauf. Insgesamt sind mehr als 36 Millionen Immobilien neu bewertet worden. Laut Kai Warnecke, dem Präsidenten des Eigentümerverbands Haus & Grund, haben weniger als die Hälfte der Eigentümer einen Bescheid erhalten, was die Verzögerungen als vorhersehbar erscheinen lässt, wie Focus berichtete.

Rechtliche Hinweise für Eigentümer

Grundstückseigentümer, die noch keinen neuen Bescheid erhalten haben, sollten vorerst keine Grundsteuer zahlen, da die alte Grundsteuer als verfassungswidrig gilt. Christian Solmecke, ein erfahrener Rechtsanwalt, warnt jedoch davor, die Zahlung einseitig einzustellen, da dies rechtliche Risiken mit sich bringen könnte. Stattdessen wird empfohlen, der Gemeinde schriftlich mitzuteilen, dass die alte Grundsteuer vorübergehend ausgesetzt wird.

Diese Änderungen sind das Resultat eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2018, das die alte Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte und eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 setzte. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Erhebung der alten Grundsteuer nicht mehr zulässig.

Eigentümer, die ihre Grundsteuer per Dauerauftrag überweisen, haben die Möglichkeit, diesen zu löschen, sofern die neue Grundsteuer noch nicht festgelegt wurde. Für Lastschriftverfahren sollte das Mandat jedoch nicht gekündigt werden, da die Kommune automatisch abbucht. Eigentümer, die die Grundsteuer quartalsweise selbst überweisen, sollten ebenfalls schriftlich an die Kommune kommunizieren, um ihre Situation klarzustellen. Um Doppelabbuchungen zu vermeiden, ist zudem eine regelmäßige Prüfung der Kontoauszüge ratsam. Wertbescheide vom Finanzamt geben oft keinen klaren Hinweis auf die tatsächliche Grundsteuerhöhe, da der Hebesatz entscheidend ist und in einigen Städten noch nicht festgelegt wurde.