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Bonn sagt Nein zur Bezahlkarte: Was bedeutet das für Geflüchtete?

Die Stadt Bonn hat sich entschieden, die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abzulehnen. Dies wurde bekannt, nachdem die entscheidenen Faktoren für die Ablehnung von der Stadtverwaltung erörtert wurden.

Wie Kabinett Online berichtete, liegt die Entscheidung über die Bezahlkarte in den Händen der jeweiligen Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Bonn argumentiert, dass die Einführung mit erheblichem Personalaufwand verbunden ist, der nicht vom Land erstattet wird. Darüber hinaus schränke die Bezahlkarte die Nutzer in vielerlei Hinsicht ein, wie zum Beispiel beim Bargeldanteil. Auch Online-Käufe sowie Überweisungen oder Rechnungszahlungen seien nicht möglich unter diesem System. Zudem sei unklar, welche finanziellen Belastungen die Bezahlkarte für die Stadt Bonn mit sich bringen würde, und es seien keine Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Bargeldauszahlungen in Aussicht.

Alternative Lösungen für Geflüchtete

Neu ankommende Geflüchtete in Bonn werden zur Deckung ihrer akuten Bedürfnisse mit Schecks oder Gutscheinen unterstützt. Weitere Ansprüche erhalten diese monatlich auf Basiskonten. Die Stadtverwaltung betont, dass sie in jedem Einzelfall entscheiden muss, ob eine Bezahlkarte für die jeweiligen geflüchteten Personen sinnvoll und angemessen sei. Diese Entscheidung basiert auf den Regelungen durch Sozialgerichte, und jede Bezahlkarte müsste individuell angepasst werden. Eine pauschale Festlegung von Bargeldgrenzen könnte als unzulässig erachtet werden.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Beschluss vom 6. November 2023 zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab dem 2. Januar 2025 wird eine entsprechende Verordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten, die die landeseinheitliche Form der Leistungserbringung regelt. Laut recht.nrw.de soll diese Verordnung sowohl für Leistungsbehörden des Landes als auch für Gemeinden und Gemeindeverbände gelten. Volljährige Leistungsbezieher erhalten eine eigene Bezahlkarte, während minderjährige Bezieher unter bestimmten Bedingungen Leistungen auf die Karte eines Erziehungsberechtigten erhalten.