Schwalm-Eder-Kreis

Mobiler Blitzer in Neukirchen: Für Verkehrssünder wird’s jetzt ernst!

Am 26. Februar 2025 wurde in Neukirchen ein mobiler Radarkasten auf der L 3156 eingerichtet. Laut einem Bericht von news.de ist in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h vorgesehen. Der Radarkasten wurde um 18:17 Uhr gemeldet und zuletzt um 19:42 Uhr aktualisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Liste der Blitzstandorte nicht vollständig ist und sich die Positionen im Laufe des Tages ändern können.

Des Weiteren gibt es spezifische Informationen zu Blitzer-Apps und Radarwarnern. Es ist erlaubt, sich vorab über Standorte von Blitzern zu informieren; jedoch ist die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt in Deutschland untersagt. Diese Informationen stammen aus einem weiteren Artikel von bussgeldkatalog.org, der über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert.

Rechtslage zu Blitzer-Apps und Radarwarnern

Laut den vorgeschriebenen Regelungen wird die Nutzung von Radarwarnern oder Blitzer-Apps während der Fahrt mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Radarwarner, die akustisch vor Blitzern warnen, können sowohl als App, eigenständiges Gerät oder integriert in Navigationssystemen vorkommen. Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Betrieb von Geräten verbietet, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören.

Des Weiteren können Radiosender Blitzermeldungen durchgeben, da diese den Zielen der Verkehrssicherheit dienen. Während der Besitz von Radarwarnern legal ist, ist deren Nutzung während der Fahrt illegal, und eigenständige Radarwarner können von der Polizei beschlagnahmt werden. Vor Antritt einer Fahrt ist es jedoch erlaubt, sich über die Standorte von Blitzern zu informieren.