Deutschland

Lehrling in Schönberg stiehlt 38.000 Euro – Prozessauftakt am 19. März!

Ein Auszubildender in Schönberg wird verdächtigt, über einen Zeitraum von sechs Wochen mehr als 38.000 Euro aus der Sicherheitskasse seines Arbeitgebers, dem Touristendienst, gestohlen zu haben. Der 19-Jährige begann seine Ausbildung als Tourismushändler am 1. August 2024 und hatte aufgrund seines vertrauenswürdigen Status Zugang zum Safe.

Nach ersten Ermittlungen entnahm der Auszubildende insgesamt 38.187,55 Euro, was einem wöchentlichen Diebstahl von etwa 6.300 Euro entspricht. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass er mit dem gestohlenen Geld hochwertiges Elektronikgerät, darunter teure Handys und einen Laptop, erwarb. Der Vorfall wurde entdeckt, und es wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Gerichtsverfahren und Rückzahlung

Der Auszubildende musste sich vor dem Jugendgericht in Plön verantworten. Er hat bereits 31.000 Euro zurückgezahlt, wodurch ein Restschaden von 7.000 Euro verbleibt. Der Grund für sein kriminelles Handeln ist bislang unklar. Auf Antrag seines Verteidigers wurde der Prozess, der am 19. März fortgesetzt wird, öffentlich ausgeschlossen, um die schützenswerten Interessen des Angeklagten zu wahren. Der Bürgermeister von Schönberg, Peter Kokocinski, äußerte sich nicht zu dem Vorfall, da er als vertraulich gilt.

Die Arbeitsprozesse im Touristendienst wurden bereits im Umgang mit dem Safe und Bargeld angepasst, um künftige Vorfälle zu vermeiden. Wie es heißt, müssen laut den allgemeinen Vorschriften des GVG und der StPO Straftaten von Jugendlichen vor Jugendgerichten verhandelt werden. Diese sind auch für Verfehlungen von Heranwachsenden zuständig, was die juristische Handhabung des Falls betrifft, wie [Haufe] berichtet.

Die Zuständigkeit der Jugendgerichte umfasst zudem die besonderen Bedingungen für Richter, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein müssen. Diese Gerichte sind beim Amtsgericht als Einzelrichter und beim Landgericht als Jugendkammer organisiert.