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Betrugswelle bei Führerscheinprüfungen: Polizei schlägt hart zurück!

In den letzten Jahren hat die Zahl der Täuschungsversuche bei Führerscheinprüfungen erheblich zugenommen. Ein aktueller Fall aus Iserlohn verdeutlicht die Problematik: Am 24. Februar erschien eine andere Person zur Theorieprüfung anstelle eines 28-jährigen Mannes aus Menden. Der Betrugsversuch wurde rechtzeitig entdeckt, und die Polizei wurde eingeschaltet.

Diese Art der Täuschung, bekannt als Stellvertreter-Täuschung, besteht darin, dass Personen mit ähnlichem Aussehen und echten Ausweisen antreten. Ein Sprecher des TÜV berichtete von vermehrten Fällen solcher Betrugsversuche. Um diesen entgegenzuwirken, bringen einige Fahrschulen ihre Schüler direkt zur Theorieprüfung.

Rechtliche Konsequenzen der Täuschungsversuche

Der Täuschungsversuch wird als Straftat nach § 281 StGB (Missbrauch von Ausweispapieren) gewertet. Im aktuellen Fall holte der Prüfer die Polizei, weil der Prüfling flüchtete und der Ausweis gesichert werden konnte. Ein Polizeisprecher bestätigte sowohl den Missbrauch von Ausweispapieren als auch den Betrug. Ob Strafen für den Betroffenen drohen, ist unklar, da die Ermittlungen noch laufen und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei Erwischtwerden gilt die Prüfung als nicht bestanden, und der Täuschungsversuch wird an die Fahrerlaubnisbehörden weitergegeben. Dies kann zu Sanktionen führen, die von einer Sperre für die theoretische Prüfung von bis zu neun Monaten bis hin zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) reichen.

Die Zunahme solcher Betrugsversuche ist besorgniserregend. Im Jahr 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen 429 Täuschungsversuche registriert, 2023 war diese Zahl auf 608 angestiegen. Für 2024 wird mit weiter steigenden Fallzahlen gerechnet. Im Jahr 2025 gab es bereits mindestens einen weiteren Fall aus Iserlohn.

Zusätzlich zeigt ein Prozess, der vor dem Landgericht Hannover läuft, weitere Facetten dieser Problematik. Zwei Männer im Alter von 26 und 29 Jahren stehen wegen Fälschung beweiserheblicher Daten vor Gericht. Sie sollen Fahrschüler gegen Geld Stellvertreter für die theoretische Führerscheinprüfung vermittelt haben. Der Prozess hat bereits begonnen, und beide Männer haben gestanden, gegen Bezahlung Stellvertreter vermittelt zu haben. Der 29-Jährige gab an, an 71 Taten beteiligt gewesen zu sein, und hat über 52.000 Euro eingenommen. Die Gebühren für die Vermittlung der Stellvertreter beliefen sich auf zwischen 800 und 2.000 Euro je Prüfung, und die beiden agierten bundesweit, insbesondere in Hannover und weiteren Städten wie Hildesheim, Braunschweig und Bielefeld.

Diese Fälle zeigen einen alarmierenden Trend in Bezug auf die Integrität der Führerscheinprüfung in Deutschland, der in Zukunft besondere Aufmerksamkeit erfordern wird, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.