Diepholz

Veterinäramt greift durch: Tiere in Asendorf in Obhut genommen!

Das Veterinäramt des Landkreises Diepholz hat Ende November 2024 Tiere von einem Hof in Asendorf in Obhut genommen. Der Hof, betrieben vom Verein Tierische Herzen, dient seit Juli 2024 als Auffangstation für Tiere. Berichten zufolge wurden insgesamt fünf Pferde, 18 Katzen und zwei Papageien vom Veterinäramt in Obhut genommen und tierschutzgerecht anderweitig untergebracht.

Barbara Bennefeld, die Mieterin des Hofes und Mitglied des Vereins, bestätigte den Besuch des Veterinäramts, verweigerte jedoch den Zutritt zu den Räumlichkeiten. Der Landkreis kann aufgrund eines laufenden Klageverfahrens keine weiteren Informationen zu dem Vorfall bereitstellen. Bennefeld erhebt Klage gegen die Fortnahme der Tiere und sieht sich dem Vorwurf des Animalhoarding ausgesetzt.

Vorwürfe und vergangene Vorfälle

Bereits in einem früheren Gerichtsverfahren im Jahr 2014 wurde Bennefeld das Halten von Hunden für drei Jahre untersagt, nachdem Missstände in der Tierhaltung aufgedeckt wurden. Ihre Vermieterin, Sabine Decker, erfuhr erst nach dem Abschluss des Mietvertrags im Oktober 2024 von Bennefelds Problematik. Decker berichtete von unhygienischen Zuständen und Beschwerden von Nachbarn, was letztendlich zur Kündigung des Mietverhältnisses führte.

Im Februar 2025 wurden erneut verschiedene Tiere auf dem Hof gesichtet, darunter Hunde, Wellensittiche und Katzen. Der Landkreis Diepholz hat Nachkontrollen angekündigt, um mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu überprüfen. Am 29. Januar 2025 erging ein Urteil des Landgerichts Verden, das der Vermieterin untersagte, den Verein Tierische Herzen in einem negativen Licht darzustellen. Decker plant, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.

Im Zusammenhang mit der Situation rund um tierheimähnliche Einrichtungen, stellte die Rechtslupe fest, dass gemäß § 11 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist, um Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung zu halten. Fehlende Erlaubnisse können dazu führen, dass die Behörde die Ausübung der Tätigkeit untersagt, um die erforderlichen Standards der Tierhaltung sicherzustellen.

Die Kontrolle einer ähnlichen Einrichtung am 22. März 2010 ergab beispielsweise, dass eine hohe Anzahl an Tieren, wie 32 Hunde und 25 Katzen, vorlag, was auf tierheimähnliche Haltungsbedingungen hinweist. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auch entschieden, dass Gnadenhöfe, die alten oder kranken Tieren ein Zuhause geben, nicht zwingend tierheimähnlich sind, wenn sie auch andere Tiere halten.

Der Vorfall in Asendorf wirft somit Fragen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einhaltung von Tierschutzgesetzen auf. Die fortlaufende Auseinandersetzung könnte auch bedeutende Auswirkungen auf die Zukunft der Einrichtung und die Situation der dort untergebrachten Tiere haben.