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Sachsen kämpft gegen den Pflegenotstand: Auslands-Personal dringend gesucht!

Sachsen steht vor einer ernsten Herausforderung im Gesundheitswesen: Der dringende Bedarf an Pflegepersonal führt dazu, dass der Blick verstärkt auf ausländische Fachkräfte gerichtet wird. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat kürzlich gefordert, die Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse zu beschleunigen und zu vereinfachen. Ziel ist es, diese Verfahren effektiver zu gestalten, ohne dabei die Patientensicherheit zu gefährden.

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist weitreichend und bedarf sofortiger Maßnahmen. Die Ministerin betont die Notwendigkeit stabiler Ausbildungszahlen in Pflegeberufen und die Berücksichtigung bereits tätiger Pflegekräfte. Vor einem Jahr hat Köpping bereits Pflegekräfte in Brasilien rekrutiert und besucht aktuell verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen in Sachsen. Auch die Linke im Landtag fordert stärkere Anstrengungen zur Gewinnung von Pflegepersonen.

Aktuelle Situation der Anerkennungsverfahren

Die Linke-Chefin Susanne Schaper hebt hervor, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Sachsen steigen wird und kritisiert, dass trotz teurer Anwerbe-Programme nur wenige qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland gewonnen werden konnten. Im Jahr 2023 wurden von insgesamt 495 Anerkennungsverfahren lediglich 420 abgeschlossen und 30 genehmigt. Der Zugang zu Gesundheitsberufen ist in Sachsen an hohe Anforderungen gebunden, die unter anderem eine erfolgreiche Ausbildung, gute Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung sowie moralische Zuverlässigkeit umfassen.

Für ausländische Fachkräfte, die in Sachsen arbeiten möchten, ist die Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikationen durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen erforderlich. Ab 2023 werden die Anträge auf Gleichwertigkeit für die Bereiche Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege sowie für Hebammen gemäß dem Pflegeberufegesetz bearbeitet. Die bisherigen Ausnahmeregelungen werden enden, was einen zusätzlichen Handlungsbedarf für die Betroffenen darstellt.

Für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten, dem europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die vorübergehend in Sachsen einen Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, sind ebenfalls Regelungen zu beachten. Anerkannt werden nur vollständige Sprachnachweise, wie das Telc Deutsch B 2 oder das Goethe-Zertifikat B 2, die eine Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland darstellen.

Gesundheitsministerin Köpping und die politischen Akteure stehen weiterhin vor der Herausforderung, eine passende Lösung für den Fachkräftemangel im Pflegebereich zu finden und gleichzeitig die Qualität der Pflege in Sachsen zu gewährleisten, wie in dem Bericht von n-tv angeführt wird. Weitere Informationen zu den Anforderungen und Verfahren für ausländische Berufsqualifikationen sind auf der Seite des Kommunalen Sozialverbands Sachsen verfügbar.