Kaiserslautern

Einbürgerungsfeier in Kaiserslautern: 31 neue Bürger feiern ihren Platz!

Am 1. März 2025 fanden in der Kreisverwaltung Kaiserslautern eine Einbürgerungsfeier und die Begrüßung von 31 neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern statt. Landrat Ralf Leßmeister führte die Zeremonie durch und bezeichnete die Veranstaltung als mehr als nur eine Passübergabe. Er ermutigte die neuen Bürger, sich aktiv in Vereinen und Institutionen zu engagieren und ihr Wahlrecht zu nutzen. Die Beweggründe für die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft waren vielseitig. Dazu zählten berufliche Gründe, persönliche Beziehungen wie Liebe und Familiengründungen sowie der Wunsch nach einem gerechteren und freieren Leben. Eine neue Bürgerin äußerte: „Hier ist mein Platz“ als ihren persönlichen Grund für die Entscheidung, sich einbürgern zu lassen.

Die Feier wurde von einer ungewöhnlichen Einlage unterbrochen, als eine Gruppe von Fasnachterinnen dem Landrat zur Altweiberfastnacht die Krawatte kürzten. Zudem statteten zwei Wandergesellen der Feier einen Besuch ab und erhielten ein Geschenk von Leßmeister. Die neuen Bürger stammten aus 16 verschiedenen Ländern, darunter die Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Syrien, Kosovo, Pakistan, Iran, Nordmazedonien, Albanien, Bulgarien, China, Russland, die USA, Rumänien, Ägypten, Vietnam und Polen. Von den Anwesenden wurden 28 mit Mehrstaatigkeit eingebürgert, während drei Personen ihre Heimatstaatsangehörigkeit automatisch verloren. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von der Gitarrengruppe „Die fidelen Saiten“.

Neue Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht

In Bezug auf die Einbürgerung in Deutschland wird ab dem 27. Juni 2024 eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft treten. Diese Reform zielt darauf ab, Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und die Integration zu fördern. Etwa 14% der Bevölkerung in Deutschland sind derzeit ohne deutschen Pass, was rund 12 Millionen Menschen entspricht, von denen circa 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren im Land leben.

Im Jahr 2022 beantragten 168.545 Menschen die Einbürgerung, was 3,1% der ausländischen Staatsbürger entspricht, die ebenfalls schon mindestens zehn Jahre in Deutschland leben. Mit einer Einbürgerungsrate von 1,1% liegt Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 2,0%. Die Reform soll unter anderem die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzen, bei besonders guter Integration sogar auf drei Jahre. Zudem sollen Kinder ausländischer Eltern, deren Eltern seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Antisemitismus, Rassismus und andere menschenverachtende Haltungen schließen eine Einbürgerung aus. Zudem müssen Antragsteller ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, und es entfällt künftig die Notwendigkeit eines Einbürgerungstests für ehemalige Gastarbeiter, die lediglich mündliche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Diese Veränderungen wurden im Rahmen der Reform beschlossen, um eine bessere Integration sowie einen leichteren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu den kommenden Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Die Details zur Einbürgerungsfeier und den neuen Bürgerinnen und Bürgern sind auf Nachrichten KL zu finden.