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Mord am Uelzener Bahnhof: Schockierende Details zur Psychiatrie-Unterbringung!

Amine Y. wurde vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes verurteilt und gilt als schuldunfähig. Er soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Tat ereignete sich am 14. Juli 2024, als Amine Y. einen 55-jährigen Mann, Ramesh K., am Uelzener Bahnhof so trat, dass dieser die Treppe hinabstürzte und starb. Vor der Tat gab es Bestrebungen, Amine Y. in sein Heimatland Marokko zurückzuführen.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Uelzen hatte zehn Tage vor der Tat ein Dokument aus Marokko angefordert, um die Rückführung vorzubereiten. Unklar ist derzeit, ob die Behörde die Ausweisung nach dem Urteil weiterhin verfolgt, da Datenschutzgründe keine Auskunft erlauben. Das Ziel der Ausländerbehörde ist es, den Aufenthalt straffälliger Ausländer schnellstmöglich zu beenden, was in der Regel durch eine Ausweisungsverfügung geschieht. Eine Ausweisung kann jedoch nur nach einem rechtskräftigen Urteil und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgen.

Aktueller Stand der Verfahren

Das Urteil gegen Amine Y. ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Revision zugelassen hat. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat bisher kein Gesuch zur Rückführung erhalten und betont, dass es dafür noch zu früh sei. Bei der Ausweisung müssen auch mögliche Bleibegründe berücksichtigt werden, die im Fall von Amine Y. nicht zutreffen.

Amine Y. kam im Frühjahr 2021 als unbegleitete Person über Spanien und die Niederlande nach Deutschland und war zwischenzeitlich in Belgien und Frankreich. Eine im Bundesgebiet verhängte Strafe muss nicht im Heimatland verbüßt werden, und er wurde mit einer paranoiden Schizophrenie diagnostiziert. Aus diesem Grund wurde keine Strafe verhängt, jedoch gilt er als gefährlich für die Allgemeinheit.

Wie Dost Rechtsanwalt beschreibt, kann das Gericht gemäß § 63 StGB die Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn eine rechtswidrige Tat begangen wurde. Bei Schuldunfähigkeit wird der Täter freigesprochen und in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Diese Zwangseinweisung kann auch bei anderen Straftaten erfolgen, nicht nur bei Tötungsdelikten.

In der Praxis bleiben Betroffene oft über Jahrzehnte in psychiatrischen Einrichtungen. Eine hohe Anzahl gerichtlich angeordneter Unterbringungen wurde in den letzten Jahren als rechtswidrig aufgehoben, auch durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Der Strafverteidiger trägt die Verantwortung für die richtige Anwendung des Rechts und muss gegen oberflächliches Denken von Staatsanwälten und Richtern vorgehen, wie es auf der Webseite erwähnt wird.