Hochsauerlandkreis

Skandal im Sauerland: Neun Frauen klagen gegen Ex-Polizisten!

In einem aktuellen Vergewaltigungsprozess gegen einen pensionierten Polizisten aus Winterberg am Landgericht Arnsberg sind schwerwiegende Vorwürfe an die Öffentlichkeit gelangt. Der Beschuldigte war zuvor Mitarbeiter der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ und soll in dieser Funktion in mehrere Fälle sexualisierter Gewalt verwickelt sein. Der Bundesgerichtshof wies am 17. Dezember 2024 eine Revision des verurteilten Polizisten zurück, wobei das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 2. April 2024, das eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt hatte, bestätigt wurde.

Die Taten, die zwischen 2019 und 2020 stattgefunden haben, wurden von insgesamt neun Frauen angezeigt, die aufgrund eigener Erlebnisse Hilfe bei der Organisation suchten. Anstatt Unterstützung zu erhalten, wurden sie jedoch erneut Opfer von Übergriffen. Diese Vorfälle führten dazu, dass der “Weiße Ring” seine Beratungsrichtlinien bundesweit ändern musste, um die Sicherheit der Klienten zu gewährleisten. Frauen, die Opfer von Sexualstraftaten, häuslicher Gewalt oder Stalking sind, werden nun ausschließlich von weiblichen Mitarbeiterinnen oder nach dem „Sechs-Augen-Prinzip“ betreut.

Ermittlungen und Reaktionen

Die Berichterstattung über die Vorfälle hat eine Welle der Empörung ausgelöst, nachdem eine der betroffenen Frauen ihr Schweigen brach und damit eine Kettenreaktion auslöste. Auch andere Frauen berichteten von ähnlichen Erfahrungen, darunter verbale Übergriffe und Drohungen. Zu den beklagten Vorfällen zählt, dass die Betroffenen sich nicht ernst genommen fühlten und die Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Ermittlungen bereits aufgenommen wurden und aussagepsychologische Gutachten erstellt werden, um die Glaubwürdigkeit der Aussagen zu überprüfen. Einige Vorwürfe scheinen in der Anklageschrift nicht erfasst zu sein, da sie als unangemessen, aber nicht straffähig eingestuft wurden.

Der beschuldigte Polizist hat die Vorwürfe zurückgewiesen und am ersten Prozesstag ein Teilgeständnis abgelegt, in dem er angab, bei der Betreuung einer Frau im Rahmen seiner Tätigkeit für den „Weißen Ring“ versehentlich in den Intimbereich gelangt zu sein. Auch mit dem Hinweis, dass die Frau sich während seiner behandlung nach vorne gebeugt habe, versuchte er, die Anschuldigungen abzuschwächen. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies er weiterhin zurück.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe wurden auch interne Konsequenzen gezogen. Der Leiter der Außenstelle Hochsauerlandkreis wurde von seinen Aufgaben entbunden, nachdem gegen ihn eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingereicht wurde. Dem „Weißen Ring“ sind zudem Fehler in der Behandlung der anfragenden Opfer vorgeworfen worden, und die betroffenen Frauen ziehen in Erwägung, rechtliche Schritte gegen die Organisation wegen unterlassener Hilfeleistung einzuleiten. Der „Weiße Ring“ hat schließlich Fehler eingeräumt und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu vermeiden. Weiterhin wurde eine Website eingerichtet, die sich mit den Vorwürfen auseinandersetzt.

Die Vorfälle im Fall des „Weißen Ring“ werfen auch einen Schatten auf die initiale Ablehnung der Vorwürfe durch die Organisation selbst, die bereits 2019 ähnliche Anschuldigungen gegen den ehemaligen Polizisten nicht für glaubwürdig hielt. In den aktuellen Ermittlungen wird nun deutlich, dass diese Übergriffe nicht isoliert standen, was sowohl die betroffenen Frauen als auch die Öffentlichkeit in ihrem Vertrauen auf die Opferschutzorganisation erschüttert hat.