Ludwigslust-Parchim

Eltern in Not: Schülertransport fällt wegen Streik aus!

Am 3. März 2025 hat die Gewerkschaft Verdi zu einem Streik aufgerufen, der erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat. Infolge des Streiks fällt der Schülertransport aus, was bei vielen Eltern für Verunsicherung sorgt. Diverse Stimmen aus der Elternschaft fordern umgehend Maßnahmen vonseiten des Landkreises, um den Transport ihrer Kinder zur Schule zu gewährleisten.

Eine Mutter äußerte sich zur Situation und betonte, dass die Verwaltung in der Pflicht sei, eine Lösung zu finden. Zeitgleich wird jedoch auch die Eigenverantwortung der Eltern in den Vordergrund gerückt. So sollen Eltern selbst aktiv nach Lösungen suchen, etwa durch die Nutzung von Eltern-Whatsapp-Gruppen, um Fahrgemeinschaften zu organisieren. Dörfer, die über eigene Informationskanäle verfügen, könnten ebenfalls zur besseren Vernetzung beitragen.

Eigenverantwortung der Eltern

Der Streik sei im Voraus angekündigt worden, was den Betroffenen Planungsspielraum geben könnte. Kritisch angemerkt wird, dass häufig sofort nach staatlichen Lösungen gerufen wird, anstatt selbst tätig zu werden. Die Verantwortung der Bürger wird in der aktuellen Diskussion hervorgehoben: Freiheit erfordere auch, Eigenverantwortung zu übernehmen, und Politik sowie Verwaltung seien nicht zwingend verpflichtet, individuelle Probleme zu lösen.

In einem anderen Zusammenhang wird auf die Regelungen zu Schulbesuchen bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr hingewiesen. Wie das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen informiert, bleibt die Teilnahme am Unterricht verpflichtend, auch wenn der öffentliche Nahverkehr bestreikt wird. Den Eltern obliegt die Verantwortung, sicherzustellen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Bei unzumutbaren Schulwegen im Einzelfall werden Fehlzeiten als entschuldigt gewertet.

Bei nicht vorhersehbaren Ausfällen des öffentlichen Nahverkehrs liegt die Entscheidung über die Zumutbarkeit des Schulwegs ebenfalls in der Verantwortung der Eltern. Zudem können Schulen, sollte ein erschwerter Schulweg erwartet werden, Aufgaben in digitaler Form bereitstellen, jedoch stellt dies keinen Anspruch auf digitale Unterrichtsangebote dar, da die Teilnahmepflicht am Präsenzunterricht uneingeschränkt bleibt.

Die Diskrepanz zwischen den Anforderungen an die Eltern und den Lösungen durch die Institutionen zeigt die Komplexität der Situation, in der sich viele Eltern aktuell befinden.