
Am 3. März 2025 erinnert das Hauptzollamt Rosenheim an den „Tag des Artenschutzes“. Dieser Tag hat das Ziel, das Bewusstsein für den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu schärfen. Verstöße gegen den Artenschutz werden regelmäßig festgestellt, was die Bedeutung solcher Aktionen unterstreicht.
So wurde in einer Zollkontrolle in Reischenhart eine Aufmerksamkeit erregende Entdeckung gemacht: In einem Postpaket aus der Karibik fanden die Beamten geschützte Fechterschnecken. Der Empfänger war überrascht und wusste nichts von den geschützten Gegenständen. Zudem enthielt ein weiteres Paket Federn geschützter Greifvogelarten aus Indien, die nicht freigegeben werden konnten. Die Zollbehörden warnen die Empfänger, dass sie sicherstellen sollten, nur angemeldete Gegenstände zu versenden. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Hintergründe zum Artenschutz
Das Washingtoner Artenschutzabkommen, das am 3. März 1973 unterzeichnet wurde, schützt gefährdete Arten vor dem Aussterben und unkontrolliertem Handel. Derzeit sind 182 Staaten Mitglied dieses Abkommens. Alle 2-3 Jahre finden Verhandlungen über die Neuaufnahme gefährdeter Arten statt. Der Tag des Artenschutzes wird seit 12 Jahren am 3. März begangen und betrifft weltweit etwa 6.600 Tierarten sowie 34.300 Pflanzenarten. Im Jahr 2023 wurden durch den ZOLL rund 1.300 Verstöße gegen das Abkommen festgestellt, wobei über 54.000 geschützte Tiere und Pflanzen sowie Waren sichergestellt wurden.
Für weitere Informationen zum Thema Artenschutz sind detaillierte Ressourcen auf [BMU](https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites) und [ZOLL](https://www.zoll.de) verfügbar. Zudem wird Artenschutz auch beim Tag der Ausbildung am 5. April 2025 im Hauptzollamt Rosenheim thematisiert.