
Im vergangenen Wochenende kam es über Bertoldsheim zu einem bemerkenswerten Vorfall, der derzeit die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht. Laut Pfaffenhofen Today führte ein 21-jähriger Sportpilot mehrere Kunstflug-Manöver im Ortszentrum durch. Der Überflug erstreckte sich zwischen 16:15 Uhr und 18:45 Uhr während des Faschingstreibens, was die Sichtbarkeit und die mögliche Beunruhigung der Anwohner verstärkte.
Während des Fluges bewegte sich der Pilot zeitweise deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Flughöhe. Startort seines Fluges war der Flugplatz Burgheim. Die Ermittler der Polizei sind nun auf der Suche nach Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können. Insbesondere interessieren sie sich für selbst gefertigte Foto- oder Video-Aufnahmen des Überflugs. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11 0 zu melden.
Ermittlungen und rechtliche Grundlagen
Die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Sportpiloten wirft auch Fragen zu den erforderlichen Zertifikaten auf. Gemäß den Vorschriften, die in ECFR dargelegt sind, benötigt ein Sportpilot ein entsprechendes Zertifikat, das spezifische Anforderungen in Bezug auf das aeronautische Wissen und die Erfahrung festlegt. So müssen Sportpiloten Kenntnisse über die geltenden Vorschriften, die sichere Flugoperation und andere wesentliche Aspekte des Fliegens nachweisen. Zudem dürfen sie nur in bestimmten Lufträumen und unter definierten Bedingungen fliegen.
Jede Form von Kunstflug muss zudem den Vorschriften entsprechen, um die Sicherheit der Luftfahrt und der Bodensicht zu gewährleisten. Die Ermittlungen der Polizei könnten auch auf die Überprüfung der Konformität des Piloten mit den einschlägigen Vorschriften abzielen, insbesondere wenn er geringere Höhen als erlaubt geflogen ist.