
Die Verfassungsbeschwerde von 19 Aktionären des Batterieherstellers Varta vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist gescheitert. Die Aktionäre hatten sich gegen Entscheidungen baden-württembergischer Gerichte gewährt, die den Sanierungsplan für Varta genehmigten. Diese Sanierung führt zu einem Totalverlust für die betroffenen Aktionäre.
Varta sieht sich mit nahezu 500 Millionen Euro Schulden konfrontiert. Im Juli 2023 teilte das Unternehmen mit, dass ein Schuldenschnitt notwendig sei, um wirtschaftlich überleben zu können. Gläubiger forderten im Zuge dieser Maßnahmen, dass der Kapitalwert auf null reduziert wird, wodurch auch die Aktien sämtlicher Aktionäre wertlos würden. Der abgeschlossene Sanierungsprozess, der unter dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz vorgenommen wird, kann die Interessen der Anleger erheblich schädigen.
Überblick über die Sanierungsmaßnahmen
Durch den geplanten Schuldenschnitt soll die Schuldenlast von 485 Millionen Euro auf 230 Millionen Euro gesenkt werden. Ein zentraler Punkt des Sanierungsplans ist der Einstieg des Autoherstellers Porsche. Dieser übernahm am Dienstag die Mehrheit an Vartas Autobatterie-Tochter V4Drive, die nun in V4Smart umbenannt wurde. Porsche plant zudem, eine Beteiligung an der Varta AG zu erlangen, um die Sanierung zu unterstützen; die Transaktion ist allerdings noch nicht vollzogen.
Der ursprüngliche Klageweg der Aktionäre begann beim Amtsgericht Stuttgart, das den Sanierungsplan im Dezember genehmigte. Diese Entscheidung wurde im Januar vom Landgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht nahm jedoch die Beschwerde der Aktionäre nicht zur Entscheidung an, da diese nicht ausreichend darlegten, dass ihre Grundrechte verletzt wurden. Eine weitere Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Varta-Sanierung liegt nach wie vor in Karlsruhe, dennoch bleibt offen, ob sie angenommen wird.
Weitere Details zur Thematik wurden auch von Spiegel veröffentlicht, welches über die Bemühungen von Anlegerschützern berichtete, die Sanierung vor dem Verfassungsgericht zu stoppen.