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Potsdam erhöht Übernachtungssteuer: So betreffen Sie die Reisekosten!

Potsdam hat entschieden, die Übernachtungssteuer von derzeit fünf Prozent auf 7,5 Prozent zu erhöhen. Der Beschluss wurde von den Stadtverordneten am Mittwochabend gefasst und tritt ab April 2024 in Kraft. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Stadt, ihre finanzielle Stabilität angesichts erheblicher Herausforderungen in der Haushaltsplanung zu sichern.

Die Stadt erhebt seit 2014 eine Übernachtungssteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Bisher mussten Hotels und andere Unterkunftsanbieter lediglich fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises an die Stadt abführen. Künftig gilt die Steuer für alle Arten von Übernachtungen, unabhängig davon, ob sie aus privaten oder beruflichen Gründen gebucht wurden.

Hintergründe zur Steuererhöhung

Die Erhöhung der Übernachtungssteuer erfolgt vor dem Hintergrund steigender finanzieller Aufwendungen für Pflichtaufgaben, insbesondere im Bereich Sozialleistungen und Infrastruktur. Inflationsbedingte Preissteigerungen setzen die Stadtfinanzen zusätzlich unter Druck. Die Einnahmen aus der Übernachtungsteuer fließen direkt in den städtischen Haushalt und werden zur Finanzierung kommunaler Aufgaben verwendet, wie [rbb-online.de](http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2025/03/potsdam-uebernachtungssteuer-erhoehung-tourismus.html) berichtete.

In der Regel unterliegen Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen einer solchen Steuer. Ab April 2024 wird die Übernachtungssteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Potsdam umfassend gelten, wie auch auf [potsdam.de](https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000012252.php) hervorgehoben. Steuerbefreiungen bestehen weiterhin für bestimmte Gruppen, darunter unter anderem minderjährige Gäste und Personen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen.