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Hilfsbedürftige Frauen im Euskirchener Schutzhaus: Ein Kampf gegen Bürokratie!

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 360 Frauen getötet, häufig durch Partner oder Ex-Partner. Laut aktuellen Statistiken erleben fast 400 Frauen und Mädchen täglich Gewalt in Deutschland. Dies wird durch die besorgniserregenden Nachrichten aus Euskirchen unterstrichen, wo Frauen, die in Frauenhäuser fliehen wollen, oft abgewiesen werden, da es an freien Plätzen oder geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten mangelt. Mitarbeitende in Schutzhäusern berichten, dass sie durch bürokratische Hürden stark belastet sind.

Das Gewalthilfegesetz, das von der vorherigen Bundesregierung verabschiedet wurde, zielt darauf ab, ein verlässliches Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt aufzubauen. Ab 2032 soll ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen und Kinder bestehen, während die bürokratischen Anforderungen für die Finanzierung von Schutzplätzen zugenommen haben. In Euskirchen wurden von Juni 2024 bis heute 476 Beratungsgespräche geführt, wobei 44% der Fälle die Existenzsicherung betrafen.

Bürokratische Herausforderungen und Finanzierungslücken

Die Mitarbeitenden in den Schutzhäusern in Euskirchen müssen zahlreiche Dokumente und Nachweise für die Finanzierung einreichen. Schutzsuchende, die nicht über das Jobcenter oder das Sozialamt finanziert werden können, werden abgewiesen. Im Jahr 2023 konnten 79 Frauen im Euskirchener Schutzhaus nicht aufgenommen werden – darunter 14 aufgrund fehlender Finanzierungsoptionen, 30 wegen fehlender Plätze und 21 wegen nicht geeigneter Zimmer.

Um diese Situation zu verbessern, stellt der Bund insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Strukturen bis 2032 auszubauen. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 70 geförderte Schutzhäuser für Frauen und Kinder, während der Gesamtbedarf an Schutzplätzen in Deutschland bei 21.000 liegt, der jedoch nur zu einem Drittel abgedeckt ist.

Ein weiteres Problem, das auf nationaler Ebene diskutiert wird, ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems für Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren. Diese Thematik wird unter anderem durch den Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) vorangetrieben. Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Verbänden erörtern, wie ein diskriminierungsfreier Zugang zu Schutz und Unterstützung für Betroffene sichergestellt werden kann. Ein geplanter Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz hat das Ziel, die Existenz und den Zugang zu Beratungsangeboten zu verbessern, was einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland darstellen würde.

Die Forderung des bff umfasst unter anderem, dass mehr öffentliche Gelder in die Hilfsangebote fließen müssen, um sie auszubauen und zu erweitern. Es wurden Mindeststandards entwickelt, die die Anforderungen für Fachberatungsstellen definieren, um eine effektive Unterstützung der Betroffenen zu gewährleisten.

Weitere Details zu den Beratungsangeboten und deren finanzieller Ausstattung sind in verschiedenen Publikationen des bff dokumentiert, die als Download verfügbar sind.