Deutschland

Betrunkener Autofahrer in Puchheim gestoppt – Frau rettet Leben!

Am Mittwochabend bemerkte eine Passantin in Puchheim gegen 18:20 Uhr einen Mann, der betrunken schien und immer wieder stürzte. Der 61-Jährige ging in eine Tiefgarage und fuhr dort mit seinem Skoda auf die Straße, wobei er offensichtlich stark alkoholisiert war. Die aufmerksame Passantin hielt ihn daraufhin auf, bemerkte den starken Alkoholgeruch und informierte umgehend die Polizei.

Bei der anschließenden Kontrolle durch die Beamten führte der Mann freiwillig einen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis des Tests ergab einen Wert von über zwei Promille, was zu einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr führte. Als Konsequenz wurde ihm der Führerschein entzogen und er durfte nicht weiterfahren, wie Merkur.de berichtet.

Trunkenheitsfahrten und rechtliche Folgen

Trunkenheitsfahrten sind ein häufig begangenes Delikt, das ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Laut dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 316 StGB) droht bei nachgewiesener Trunkenheit am Steuer die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies kann insbesondere für Berufskraftfahrer gravierende Schwierigkeiten mit sich bringen, da der Verlust des Führerscheins in ihrem Beruf oft nicht tragbar ist.

Die rechtlichen Bestimmungen sind klar: Ein Fahrer gilt bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille als fahruntüchtig, unabhängig von äußeren Ausfallerscheinungen. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird man als absolut fahruntüchtig eingestuft, und die Entziehung der Fahrerlaubnis wird wahrscheinlicher. Bei einem Wert von 2,0 Promille können zusätzlich Schuldunfähigkeitsfragen aufkommen, wie tarneden.de erläutert.