
Am 5. März 2025 kam es gegen 16:50 Uhr auf der B272 in Fahrtrichtung Landau, Höhe Hochstadt, zu einem Unfall, an dem fünf Fahrzeuge beteiligt waren. Laut Wochenblatt Reporter wurde die 21-jährige Fahrerin eines Nissan zunächst auf einen Hyundai aufgefahren, der von einem 34-jährigen Fahrer gesteuert wurde. Um eine Kollision mit einem vorausfahrenden Hyundai zu vermeiden, lenkte der 34-Jährige nach links, was zur Folge hatte, dass die Audi-Fahrerin, 21 Jahre alt, ebenfalls auf den Nissan auffuhr.
In der Folge wurde der Nissan auf den vorausfahrenden Hyundai geschoben, was dazu führte, dass auch ein Fiat, dessen 62-jähriger Fahrer an dem Unfall beteiligt war, beschädigt wurde. Der Gesamtschaden des Unfalls beläuft sich auf etwa 25.000 Euro. Es wurden leichte Verletzungen bei der Nissan-Fahrerin, ihrer 22-jährigen Beifahrerin und dem Fiat-Fahrer festgestellt, jedoch war eine stationäre Aufnahme nicht erforderlich.
Verkehrsbehinderungen und rechtliche Konsequenzen
Nach dem Vorfall war der Nissan nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Aufgrund des Unfalls musste die B272 für rund eine Stunde gesperrt werden, was zu Verkehrsbehinderungen führte. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Nissan- und Audi-Fahrerin eingeleitet. Diesbezüglich berichtete Bussgeldkatalog, dass fahrlässige Körperverletzung auch bei Auffahrunfällen geltend gemacht werden kann und Unbeteiligte Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben.
Der rechtliche Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung wird erfüllt, wenn durch Fahrlässigkeit eine Körperverletzung verursacht wird, was bei Unfällen häufig der Fall ist. Nach § 229 StGB können die Strafen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. Zudem können bei schuldhaften Handlungen Fahrverbote von einem bis drei Monaten verhängt werden.