NeubrandenburgUnfälle

Radfahrer verletzt Siebenjährige: Gericht verhandelt Gleichgültigkeit!

Ein 24-jähriger Rennradfahrer aus Neubrandenburg musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung am Amtsgericht verantworten. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2021, als der Radfahrer ein siebenjähriges Kind auf dem Boulevard in Neubrandenburg anfuhr. Laut eigenen Angaben fuhr der Radfahrer mit etwa 18 bis 20 km/h und hoffte, das Kind rechtzeitig umfahren zu können.

Die Turmstraße, auf der der Unfall stattfand, ist gemäß Beschilderung nur zwischen 19 Uhr und 9 Uhr von Radfahrern befahren dürfen. Zum Zeitpunkt des Unfalls, der an einem Sonntag gegen 16.55 Uhr stattfand, war die Straße weitgehend leer, abgesehen von zwei Familien. Durch den Zusammenstoß erlitt das Kind ein gebrochenes Schlüsselbein und musste zwei Wochen zu Hause bleiben, gefolgt von zwei weiteren Wochen ohne Ranzen.

Unfallhergang und rechtliche Folgen

Die Mutter des verletzten Mädchens informierte den Unfallfahrer nur über ihren Anwalt und die Versicherung, was zu einem Schadenersatzanspruch von etwa 2000 Euro führte. Allerdings kamen bei der Familie nur rund 500 Euro an. Um das Verfahren aufgrund der „geringen Schuld“ des Radfahrers zu einem Ende zu bringen, regte die Staatsanwaltschaft einen Vergleich an. Der Radfahrer einigte sich darauf, an das geschädigte Mädchen eine Zahlung von 1500 Euro zu leisten, die er in Raten begleichen möchte. Er erklärte weiterhin, dass er den Boulevard künftig nicht mehr befahren werde.

In einem allgemeinen Kontext zu Verkehrsunfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern erläutert ra-samimi.de, dass Radfahrer gemäß § 1 StVO ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht beachten müssen. In faktischen Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang und Radfahrer haften in der Regel allein bei Kollisionen. Solche Vorfälle verdeutlichen die Wichtigkeit sicherer Fahrpraktiken und die rechtlichen Konsequenzen von Verkehrsverstöße.