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Urteil im spektakulären Geldautomaten-Sprengprozess steht bevor!

Am Landgericht Osnabrück wird heute das Urteil im Prozess gegen sieben Männer erwartet, die beschuldigt werden, in Deutschland 22 Geldautomaten gesprengt zu haben. Die Angeklagten, im Alter von 20 bis 33 Jahren, stehen unter dem Vorwurf, in mehreren Fällen Sprengstoffexplosionen herbeigeführt und Bandendiebstahl begangen zu haben, wie NDR berichtete.

Der Prozess, der seit Dezember 2024 läuft, endet zehn Monate früher als geplant, da sich Landgericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein vorzeitiges Ende geeinigt haben. Dies wurde möglich, weil die Angeklagten weitgehend gestanden, so dass keine weiteren Beweisaufnahmen nötig waren. Es wurde eine Einigung über Ober- und Untergrenzen beim Strafmaß erzielt. Insgesamt soll den Angeklagten eine Beute von mehreren Millionen Euro zugeordnet werden, weswegen sie mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren rechnen müssen. Der Hauptangeklagte soll voraussichtlich eine Haftstrafe zwischen acht und neun Jahren erhalten, während die anderen sechs Angeklagten Strafen zwischen drei und rund 6,5 Jahren erwarten.

Hintergründe des Verfahrens

Das Verfahren gegen die sieben Männer aus den Niederlanden ist von einer umfangreichen Beweisaufnahme und mehreren Verhandlungsterminen geprägt. Angeklagt sind sie wegen der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen in 22 Fällen, die sich zwischen dem 7. August 2021 und dem 14. November 2023 in Osnabrück und anderen Orten ereigneten. In einigen Fällen blieb es lediglich beim Versuch der Sprengung oder des Diebstahls. Die Gruppierung spähte die Geldautomaten aus, näherte sich den Automaten nachts mit leistungsstarken Fahrzeugen, sprengte diese und floh anschließend ins Ausland, wie informationen des Landgerichts Osnabrück zeigen.

Die Sachschäden belaufen sich auf insgesamt 5,5 Millionen Euro, während die erlangten Geldbeträge zwischen 100.000 und 1.000.000 Euro pro Fall variieren. Nach elf Verhandlungsterminen wird für den heutigen Tag das Schlussplädoyer der Verteidigung und das letzte Wort der Angeklagten erwartet. Die Urteilsverkündung ist für 11:00 Uhr in Saal A 223 angesetzt, und Medienvertreter können bei vorheriger Anmeldung filmen und fotografieren. Die Abbildung der Angeklagten muss jedoch anonymisiert werden.