
Die Polizei in Aichach sucht derzeit nach Zeugen für zwei Unfälle, die sich kürzlich ereignet haben. Der erste Vorfall fand am Montag zwischen Inchenhofen und Walchshofen statt. Ein Pkw-Fahrer musste einem entgegenkommenden Traktor ausweichen und kollidierte dabei mit einer Fahrbahnbegrenzung aus Beton. Dabei wurden die Reifen und Felgen des Fahrzeugs beschädigt. Der Traktorfahrer, der möglicherweise unbemerkt blieb, setzte seine Fahrt fort. Es handelte sich um einen Traktor mit einer großen Frontgabel und einem offenen Ladeanhänger.
Der zweite Vorfall ereignete sich ebenfalls am Montag, zwischen 14.50 und 18 Uhr, auf dem Parkplatz der Mittelschule in Aindling. Ein Fahrzeug beschädigte einen Ford Mondeo, vermutlich während des Rückwärtsfahrens. Die Unfallschäden deuten darauf hin, dass die Kollision mit der Anhängerkupplung gegen das rechte Fahrzeugheck des Mondeo hin erfolgte, was zu einem mittleren vierstelligen Sachschaden führte. Die Polizei bittet die Zeugen, Hinweise unter der Telefonnummer 08251/89890 mitzugeben.
Rechtliche Aspekte von Unfallfluchten
In diesem Kontext sind auch rechtliche Aspekte relevant, insbesondere der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB. Wie auf anwalt.de erläutert wird, erfordert dieser Paragraph, dass der Fahrer den Unfall bemerkt hat oder hätte bemerken müssen. Die Wahrnehmbarkeit des Unfalls ist entscheidend für die rechtliche Bewertung. Ein unerlaubtes Verlassen des Unfallorts, ohne die Personalien und die Art der Beteiligung festzustellen, wird bestraft. Dabei ist nur das vorsätzliche Verlassen strafbar, nicht fahrlässiges Verhalten.
Die Wahrnehmung eines Unfalls hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Aufpralls, die Beschaffenheit des Fahrzeugs, Umgebungsbedingungen sowie das Fahrverhalten des Fahrers. Zeugen können wichtige Informationen zur Wahrnehmung des Unfalls und zum Verhalten des Fahrers liefern, was für die rechtliche Beurteilung eines Vorfalls entscheidend sein kann.