
Eintracht Frankfurt hat bekannt gegeben, dass die Bewerbung für die Auswärtsfahrt nach Augsburg über die Ostertage eröffnet ist. Die Bewerber erhalten im Zuge dieser Initiative eine Eintrittskarte für das Stadion. Es ist wichtig zu beachten, dass nach einer Zusage das Paket nur vollständig und nicht in Teilleistungen buchbar ist. Anfragen zum Bearbeitungsstand werden von Eintracht Frankfurt nicht beantwortet. Zudem ist die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich, um an der Auswärtsfahrt teilnehmen zu können.
Eintracht Frankfurt e.V. verarbeitet die Daten der Bewerber gemäß den gesetzlichen Vorschriften und sichert zu, dass personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden. Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen um Datenschutz und Informationssicherheit, die auch in anderen Bereichen der digitalen Kommunikation zunehmend an Bedeutung gewinnen, wie auf [Dury Consult](https://www.dury-consult.com/blog-datenschutz-informationssicherheit/195-checkliste-was-gilt-f%C3%BCr-den-datenschutz-bei-bewerbungen) berichtet wird.
Datenschutz bei Bewerbungen
Ein zunehmender Trend zeigt, dass Bewerbungen verstärkt online über Plattformen oder per E-Mail eingereicht werden. Dies erleichtert den Bewerbungsprozess durch die elektronische Übermittlung von Unterlagen. Allerdings bringt die erhöhte Datenmenge auch Datenschutzprobleme mit sich. Betroffene Daten umfassen Lebenslauf, Anschreiben, Fotos sowie den gesamten E-Mail-Verkehr und Metadaten. Die Notwendigkeit der unwiderruflichen Löschung all dieser Daten nach Wegfall des Zwecks ist von zentraler Bedeutung.
Ein einfacher Transfer in den Papierkorb reicht nicht aus; alle Daten müssen vollständig gelöscht werden. Auch Online-Bewerbungsgespräche, beispielsweise über Plattformen wie Zoom, unterliegen strengen Datenschutzregelungen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Datenschutzstandards der EU bei der Auswahl von Software-Anbietern eingehalten werden. Zudem ist die Zustimmung der Bewerber für die Nutzung dieser Kommunikationsportale erforderlich. Arbeitgeber sollten auch darauf achten, dass keine Aufzeichnungen zurückbleiben und die Daten nach Erfüllung des Zwecks umgehend gelöscht werden. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Sichtung von Bewerbungsunterlagen stellt weitere Herausforderungen dar, die es zu berücksichtigen gilt.