
Der Planungsausschuss der Stadt Halle hat in einer knappen Abstimmung der Aufstellung eines Bebauungsplans für eine neue Justizvollzugsanstalt (JVA) in Halle-Tornau zugestimmt. Wie dubisthalle.de berichtet, fiel das Abstimmungsergebnis mit 6 Ja-Stimmen, die von den Fraktionen CDU, SPD, FDP, Hauptsache Halle und Volt getragen wurden, und 5 Nein-Stimmen, die von der AfD, den Grünen und der Linken kamen, aus. Ein Antrag der SPD, der eine bessere Kommunikation und Entwicklung der bisherigen Standorte forderte, wurde angenommen.
Der designierte Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt, der am 1. April sein Amt antreten wird, sprach sich vor der Abstimmung für die Zustimmung aus. AfD-Vertreter versuchten, den Beschluss zu vertagen, fanden jedoch keine Mehrheit. Der Baudezernent René Rebenstorf erwähnte einen rechtskräftigen Bebauungsplan für die Wilhelm-Busch-Straße in der Frohen Zukunft. Vor zwei Jahren hatte das Land alternative Standorte in Betracht gezogen und im Oktober über den Standort Tornau informiert. Die Stadt zeigte sich unzufrieden mit den bisherigen Antworten des Landes, da konkrete Aussagen zur Kommunikation und zu Altstandorten fehlten. Ein persönliches Gespräch mit dem Land fand Ende Februar statt, wobei das Land plant, die Landtagsausschüsse über das weitere Vorgehen zu informieren.
Details zur Stadtentwicklung
Wie halle.de weiterführt, besteht der Flächennutzungsplan für Halle seit einer Beschlussfassung am 26. September 1990. Die ersten Konzeptvorstellungen wurden Mitte 1993 veröffentlicht, gefolgt von einer sechswöchigen Ausstellung des Vorentwurfs im Mai/Juni 1994. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Öffentlichkeit zur Stellungnahme aufgefordert, und die Ergebnisse wurden in die Abwägung des Entwurfs einbezogen. Nach der Offenlegung des Entwurfs von Oktober bis November 1995 und der Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beschloss der Stadtrat am 16. Juli 1997 den Flächennutzungsplan. Die Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidiums Halle wurde am 18. Februar 1998 ausgestellt, gefolgt von einer offiziellen Bekanntmachung im Amtsblatt am 10. September 1998.