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Flotwedel geht voran: Kommunale Wärmeplanung für eine grünere Zukunft!

Am 12. März 2025 gab die Verwaltung der Samtgemeinde Flotwedel bekannt, dass sie an einer kommunalen Wärmeplanung arbeitet, die ohne fossile Brennstoffe auskommen soll. Projektpartner in diesem Vorhaben sind die target GmbH aus Hannover und das Unternehmen Celle-Uelzen Netz. Der Prozess begann bereits am 4. November 2024 mit einem Auftakttreffen.

Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie dem niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) sind Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Flotwedel wird den Wärmeplan in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Celle sowie allen anderen Kommunen im Landkreis, ausgenommen der Stadt Celle, im „Konvoi“ erstellen. Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das die geeigneten Wärmeversorgungsarten in unterschiedlichen Gebieten bestimmen soll. Es ist wichtig zu betonen, dass aus dieser Planung keine Rechte oder Pflichten für die Bürger resultieren.

Öffentliche Einbindung und Informationsformate

Projektleiter Tobias Timm hebt die Relevanz der Zusammenarbeit verschiedener Akteure sowie das Interesse der Bürger an der Wärmeversorgung hervor. Um die Öffentlichkeit in den Prozess einzubinden, sind in den kommenden Monaten verschiedene Informations- und Austauschformate geplant, die dazu dienen sollen, öffentliche Anregungen in die Wärmeplanung aufzunehmen.

Laut einem Bericht von klimaschutz-niedersachsen.de plant die Bundesregierung zudem ein bundesweites „Bundesgesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG). Ziel des Gesetzes ist die Einführung von Wärmeplänen in allen Kommunen. Die Fristen für die Erstellung dieser Wärmepläne variieren: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 ihren Plan vorlegen, während kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

Niedersachsen ist verpflichtet, die Bundesvorgaben des NKlimaG bis spätestens zum 30. Juni 2028 umzusetzen. Das WPG enthält eine Länderöffnungsklausel, die regelt, wie bestehende, geplante oder in Durchführung befindliche Wärmepläne zu handhaben sind. Diese Pläne werden anerkannt, wenn sie mit den Bundesfristen übereinstimmen. Des Weiteren werden auch Informationen zu zukünftigen Pflichten für Bürger und Betreiber von Wärme- und Wasserstoffnetzen erwartet.