
Vor dem Landgericht in Memmingen kam es zu einem Vorfall, bei dem Angehörige eines Angeklagten einen Gefangenentransport behinderten. Etwa 20 Menschen versammelten sich vor dem Gericht, um ihre Solidarität mit dem beschuldigten Jugendlichen zu zeigen. Der Angeklagte sollte aufgrund eines Berufungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis zurückgebracht werden. Aufgrund seines Alters wurden keine näheren Angaben zum Prozess oder zur Identität des Jugendlichen gemacht.
Um den Gefangenentransport zu ermöglichen, entsandte die Polizei mehrere Streifenwagen. Die Angehörigen wurden auf die andere Straßenseite verwiesen. Während des Ablaufs sprang eine Person vor den Transporter und provozierte damit eine Vollbremsung des Justizfahrzeugs. Die Polizei prüft nun, ob gegen die Angehörigen strafrechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, wie Welt.de berichtete.
Vorfall von Geisterfahrt führt zur Verhandlung
In einem weiteren Fall, der vor dem Landgericht Memmingen verhandelt wird, steht ein 50-jähriger Mann wegen seiner Geisterfahrt auf der A96 im April 2024 vor Gericht. Er wird wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Vorfall ereignete sich, als die Ehefrau des Angeklagten bemerkte, dass mit ihm etwas nicht stimmte, und den Rettungsdienst rief. Der Angeklagte weigerte sich jedoch, behandelt zu werden, und fuhr mit seinem Auto davon.
Im weiteren Verlauf meldeten mehrere Personen einen Falschfahrer auf der A96. Der Angeklagte fuhr in einem schwarzen Mercedes auf der falschen Fahrbahnseite in Richtung München und verursachte dabei fünf Unfälle mit verletzten Personen, bevor die Geisterfahrt zwischen dem Autobahnparkplatz Burgacker und der Anschlussstelle Holzgünz endete. Bei Eintreffen der Polizei wurde der Mann von anderen Verkehrsteilnehmern auf den Beifahrersitz verfrachtet. Bei seiner Befragung stellte er sich als „Adolf Hitler“ vor und äußerte wirre Aussagen. Aufgrund seiner Erkrankung befindet sich der Angeschuldigte seit dem Vorfall in stationärer Behandlung im Bezirkskrankenhaus und gilt als schuldunfähig. Eine mögliche Konsequenz könnte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstelle einer Freiheitsstrafe sein, wie Merkur.de berichtete.