
In Heidelberg kam es zu einem Protest gegen die geplante Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, die von der Bundesregierung beschlossen wurde. Anette Schiffmann vom Asylarbeitskreis Heidelberg äußert in ihrer Rede auf einer Kundgebung im Stadtzentrum ihren Unmut über diese Maßnahme. Ihr zufolge schränkt die Bezahlkarte die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten ein, da Bargeld für viele alltägliche Dinge unerlässlich sei, insbesondere für Schulaktivitäten, wie Yagana Taheri, eine Geflüchtete aus Afghanistan, berichtete. Der Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit, der zeitgleich über die Bezahlkarte berät, hat beschlossen, dass der Oberbürgermeister eine Opt-Out-Regelung bei der Landesregierung beantragen soll.
Diese Regelung ermöglicht es bestimmten Kommunen, freiwillig auf die Einführung der Bezahlkarte zu verzichten. Die Bezahlkarte, die im Rahmen einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab dem 16. Mai 2024 in Kraft treten soll, sieht vor, dass Geflüchtete überwiegend in Form einer Debitkarte anstelle von Bargeld unterstützt werden. Kritiker der Maßnahme argumentieren, dass diese Vorgehensweise Geflüchtete ausgrenze und den Zugang zu essentiellen gesellschaftlichen Teilhabe erschwere. Zugleich wurde bekannt, dass Rücküberweisungen ins Ausland überwiegend von Arbeitsmigranten stammen und nicht von Geflüchteten. Laut der Bundesbank flossen im Jahr 2023 etwa 6,8 Milliarden Euro als Rücküberweisungen ins Ausland.
Hintergrund zur Bezahlkarte für Geflüchtete
Die Bezahlkarte soll eine neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen für Geflüchtete darstellen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können diese Leistungen in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht werden. Im Rahmen einer Gesetzesänderung, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde, wurde die Bezahlkarte als Leistungsform im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 12. April 2024, und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu, sodass das Gesetz am 16. Mai 2024 in Kraft trat.
Das neue Gesetz gibt Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der Länder, die sich auf Mindeststandards verständigten und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte initiierten. Ein Vorteil der Bezahlkarte ist, dass Gelder nur im Inland verwendet werden können, was Missbrauch durch Rücküberweisungen ins Herkunftsland verhindern soll. Städte und Gemeinden erwarten dadurch eine Entlastung im Verwaltungsaufwand.