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Sonntags-Shopping in Schleswig-Holstein: Jetzt sind Geschäfte offen!

Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein ist am 15. März 2025 in Kraft getreten und erlaubt es Geschäften in fast 100 Tourismus-Hochburgen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2025 und umfasst eine Vielzahl touristischer Orte wie Büsum, Travemünde, St. Peter-Ording und Grömitz.

Laut dem Handelsverband Nord stellt die Bäderregelung eine Erfolgsgeschichte dar. Geschäfte des täglichen Bedarfs haben die Möglichkeit, an diesen Tagen zwischen 11 und 19 Uhr für sechs Stunden zu öffnen, während Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte ausgenommen sind. Beschäftigte im Einzelhandel erhalten für ihre Arbeit an Sonn- und Feiertagen Zuschläge oder freie Tage. Die Gewerkschaft ver.di hingegen kritisiert die Sonntagsöffnungen und fordert eine Reduzierung.

Details zur Bäderregelung

Die Bäderregelung wurde bis 2028 verlängert und gilt auch zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar. Insgesamt dürfen Geschäfte in 95 Gemeinden an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden öffnen, wobei die Regelung das Ziel verfolgt, Touristen in Schleswig-Holstein bessere Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Diese Regelung geht auf eine Einigung der Landesregierung aus dem Jahr 2013 zurück, die in Folge eines Normenkontrollantrags der Kirchen mit verschiedenen Interessengruppen getroffen wurde. Die Verordnung sieht eine mögliche Verlängerung um fünf Jahre vor, die nun zum zweiten Mal nach 2018 genutzt wurde und bis zum 13. Dezember 2028 gilt.