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Empörung an Zuckmayer-Schule: Pflicht zum Fastenbrechen sorgt für Streit!

In Berlin-Neukölln plant die Carl-Zuckmayer-Schule am 28. März ein Fastenbrechen, auch Iftar genannt, zu Ehren des Endes des muslimischen Fastenmonats Ramadan. Die Direktion der Schule lud alle Schüler der 7. Klasse zu dieser Veranstaltung ein, die von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr stattfinden sollte. Die Teilnahme wurde jedoch als verpflichtend für alle Schüler deklariert, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit. In dem Einladungsschreiben wurden die Eltern zudem aufgefordert, Speisen mitzubringen.

Die Ankündigung sorgte bei vielen Eltern für Empörung. Ein betroffener Vater äußerte Kritik daran, dass an der Schule keine Pflichtveranstaltungen für christliche Feiertage wie Weihnachten oder Ostern stattfinden. Diese Bedenken blieben nicht unbeantwortet. Der Berliner Senat stellte klar, dass die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen für Schüler grundsätzlich freiwillig ist und nicht auf Kosten des Unterrichts gehen darf. In diesem Zusammenhang wurde die Schule angewiesen, die Einladung in der gewählten Form zurückzuziehen.

Reaktionen und Regelungen

Der Senat betonte, dass religiöse Feste an Schulen willkommen sind, jedoch dürften sie nicht für alle Schüler verpflichtend sein. Es gilt das Neutralitätsgebot für staatliche Schulen in Berlin, das sicherstellen soll, dass keine Religion bevorzugt oder benachteiligt wird. Nach Rücksprache mit der Schulaufsicht wurde klargestellt, dass es keinen Unterrichtsausfall aufgrund dieser Veranstaltung geben wird und die Einladung der Schule entsprechend korrigiert und neu versendet wurde.

Bislang gab es von der Direktion der Carl-Zuckmayer-Schule keine Stellungnahme zu dem Vorfall, der sowohl für die Schule als auch für die Eltern einige Fragen aufwirft.