
Ein gültiger Reisepass ist unerlässlich für Reisen in viele Länder, insbesondere außerhalb des Schengen-Raums. Einige Staaten verlangen, dass der Reisepass über das geplante Abreisedatum hinaus noch gültig ist. Dieses Regelwerk ist vor allem für Reisen in asiatische und afrikanische Länder von Bedeutung, wo strenge Einreisebestimmungen herrschen. Laut einem Artikel von Augsburger Allgemeine müssen Reisende unter anderem nach Thailand, den Philippinen, Indonesien, und vielen weiteren Ländern sicherstellen, dass ihr Reisepass mindestens sechs Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist.
Dies betrifft auch zahlreiche Länder in Nord-, Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika. So fordert beispielsweise Argentinien eine Gültigkeit des Reisepasses, die über die Dauer des Aufenthalts hinausgeht. Unfälle oder gesundheitliche Probleme können zudem zu einem unplanmäßigen, verlängerten Aufenthalt führen, weshalb die Einhaltung dieser Regelungen von großer Bedeutung ist. Informationen zu den jeweiligen Visa-Regelungen sind auf der Website des Auswärtigen Amtes erhältlich.
Wichtige Informationen zur Beantragung von Reisepässen
Für die Einreise in viele Länder außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Die Beantragung muss bei der zuständigen Behörde am Hauptwohnsitz erfolgen. Die Bearbeitungsdauer für einen normalen Reisepass liegt bei 3 bis 6 Wochen, wobei es regionale Unterschiede gibt. In Köln und Berlin beträgt diese etwa 3 bis 4 Wochen, in München frühestens 4 bis 5 Wochen, während in Stuttgart 3 bis 6 Wochen erforderlich sein können. Dies erklärt die Daten von reisepass.org.
Für Reisende, die dringend einen Pass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen, der innerhalb von maximal 72 Stunden (3 Werktage) ausgestellt wird, sofern der Antrag bis 11 Uhr eingereicht wird. Diese Serviceleistung ist jedoch teurer als die Standardverarbeitung. Zudem besteht die Option, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, der sofort bei der Beantragung ausgestellt wird. Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sind verschiedene Unterlagen erforderlich, wie etwa ein vorhandener Kinderreisepass oder ein biometrisches Passbild. Die Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein, wobei Erziehungsberechtigte bei Antragstellern unter 18 Jahren auch persönlich erscheinen müssen oder eine formlose Vollmacht hinterlassen können.