
Die Berliner AfD-Fraktion hat ihre Sprecherposten neu geordnet. Thorsten Weiß, ehemaliger Obmann der 2020 aufgelösten Parteiströmung „Der Flügel“, wird neuer innenpolitischer Sprecher der Fraktion im Abgeordnetenhaus. Er ersetzt Karsten Woldeit, der aus gesundheitlichen Gründen nicht weitermachen kann. Woldeit, der der gemäßigten Strömung zugerechnet wird, behält sein Mandat, wird aber voraussichtlich 2026 nicht wieder kandidieren.
Thorsten Weiß hat in der Vergangenheit enge Kontakte zur Identitären Bewegung gepflegt und verteidigt eine Zusammenarbeit zwischen AfD und rechtsextremen Vorfeldorganisationen. Er wird vom Verfassungsschutz beobachtet und taucht in Gutachten zur Einstufung der AfD als Prüffall und Verdachtsfall auf. Weiß betont, dass innere Sicherheit unter dem Aspekt der Remigration gedacht werden soll und fordert konsequente Abschiebungen krimineller Ausländer. Ende 2023 gab es deutschlandweite Demonstrationen gegen Rechtsextremismus, ausgelöst durch ein geheim gehaltenes Treffen in Potsdam und das Ziel massenhafter Abschiebungen. In sozialen Netzwerken inszeniert sich Weiß als „Käpt’n Rückflug“ in Bezug auf Abschiebungen. Innerhalb des Berliner Landesverbands hat Weiß nicht nur Anhänger, sondern auch Kritiker, die seine Vorgehensweise als schädlich für das Ansehen der Gesamtpartei ansehen. Es wird erwartet, dass Weiß den Berliner Landesverband zum Ende der Legislaturperiode in Richtung Thüringen verlässt.
Verfassungsschutz und rechtsextreme Einstufung
Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Brandenburg, Hans-Christoph Berndt, bezeichnete das Urteil als „politisches Gefälligkeitsurteil“ und kritisierte die Übernahme der Verfassungsschutz-Erkenntnisse als Tatsachen. Die Berliner AfD-Vorsitzende, Kristin Brinker, nannte das Urteil eine „Fehlentscheidung“. Hingegen sieht der Brandenburger Grünen-Spitzenkandidat, Benjamin Raschke, das Urteil als Bestätigung der Parteieinschätzung und spricht von einer Radikalisierung der AfD in Brandenburg. Die Grünen in Berlin fordern den Start eines Verbotsverfahrens gegen die AfD, während der Berliner Linke-Landesvorsitzende, Maximilian Schirmer, die AfD als Gefahr für die Demokratie bezeichnete und eine Prüfung eines Verbotsverfahrens fordert. Der Brandenburger Linke-Fraktionsvorsitzende, Sebastian Walter, nannte das Urteil eine „schallende Ohrfeige“ für die AfD und betonte, dass die AfD eine rechtsextreme Partei sei, die die Demokratie abschaffen wolle. Der OVG-Richter Gerald Buck begründete das Urteil mit hinreichenden Anhaltspunkten für gegen die Menschenwürde gerichtete Bestrebungen der AfD und kritisierte die Verwendung herabwürdigender Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen als unzulässige Diskriminierung laut Grundgesetz.