
Im Landkreis Hildesheim wurde die Geflügelpest bei einem toten Greifvogel nachgewiesen. Der Vogel wurde am 4. März gefunden, und die Meldung über den Nachweis wurde am Dienstag durch den Landkreis bekannt gegeben. In der offiziellen Mitteilung wird Geflügelhaltern geraten, ihre Tiere im Stall zu füttern und zu tränken, um die Gefahr einer Infektion zu minimieren. Zudem wird darauf hingewiesen, den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, da diese die größte Infektionsgefahr darstellen. Bislang wurde vom Veterinäramt keine Stallpflicht ausgesprochen.
Obwohl Menschen sich grundsätzlich mit dem Virus infizieren können, kommt dies sehr selten vor. Experten empfehlen, tote oder kranke Vögel nicht anzufassen oder mitzunehmen, um mögliche Risiken zu vermeiden. Die Informationen zu diesem Vorfall wurden von NDR bereitgestellt, der darüber berichtete, dass die Geflügelpest im Landkreis Hildesheim nachgewiesen wurde .
Vorkommen der Geflügelpest in Deutschland
Im Zusammenhang mit dem weit verbreiteten Auftreten der Geflügelpest wurden im Zeitraum vom 1. bis 31. Januar 2024 in Deutschland insgesamt 9 Ausbrüche von hochpathogener aviärer Influenza (HPAIV) H5 bei Hausgeflügel festgestellt. Die betroffenen Betriebe umfassten 4 Legehennenbetriebe, 4 Privathaltungen sowie 1 Putenmastbestand. Zudem wurden im Januar 31 Fälle von HPAIV H5 bei Wildvögeln gemeldet, hauptsächlich in den Regionen Wattenmeer sowie in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Thüringen.
Besonders auffällig ist, dass der Subtyp H5N1 in allen Fällen, bis auf eine Ausnahme, bei einer toten Mantelmöwe auf Helgoland, nachgewiesen wurde, wo H5N5 festgestellt wurde. Der Bericht des Friedrich-Loeffler-Instituts informierte weiter über vier neue HPAI-Genotypen, die seit November 2023 in Deutschland nachgewiesen wurden .