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Neuer Hoffnungsschimmer: Windkraft auf Buocher Höhe vor dem Comeback!

Eine jüngste Abstimmung der Regionalräte hat grüne Licht für Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe im Rems-Murr-Kreis gegeben. Die Mehrheit der Regionalräte sprach sich für die Wiederaufnahme des Gebiets in die Liste der Vorranggebiete für Windkraftanlagen aus. Die Stadt Waiblingen hatte bereits vor über zehn Jahren ihren Stadtwald als potenziellen Standort vorgeschlagen. Im Herbst 2018 wurde das Gebiet jedoch auf Initiative des Verbands Region Stuttgart von der Liste gestrichen.

Nachdem die Stadt Waiblingen die Wiederaufnahme der Fläche beantragte, war dieser Schritt erfolgreich. In einem separaten Abstimmungsverfahren wurden die Buocher Höhe sowie weitere umstrittene Flächen betrachtet. Die Debatte über mögliche Standorte für Windräder verlief sachlich. Der Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplans wurde als signifikanter Fortschritt gewertet. Laut Vorgaben von Bund und Land müssen mindestens 1,8% der Fläche der Region, was 365.000 Hektar entspricht, für Windenergie reserviert werden.

Entscheidung des Landratsamts steht aus

Der Ball liegt nun beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, das innerhalb von vier Wochen entscheiden muss, ob die artenschutzrechtlichen Erfordernisse für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf der Buocher Höhe überwunden werden können. Eine fehlende Rückmeldung der Kreisbehörde innerhalb dieser Frist wird als Ablehnung gewertet.

Für die Genehmigung von Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich, während für kleinere Windenergieanlagen bis 50 Meter Gesamthöhe eine Baugenehmigung erforderlich ist, sofern sie nicht verfahrensfrei sind. Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 10 Metern können in Baden-Württemberg verfahrensfrei errichtet werden, gemäß Landesbauordnung §50, Abs. 3, Nr. 3.

Die zuständigen Behörden für die Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg sind die unteren Verwaltungsbehörden, sprich Landratsämter und kreisfreie Städte. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis empfiehlt eine frühzeitige und umfassende Information für Planungsträger. Eine Vorantragskonferenz wird als hilfreich hervorgehoben, da das Genehmigungsverfahren grundsätzlich ohne öffentliche Beteiligung stattfindet, jedoch freiwillig auch mit dieser erfolgen kann.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ab 3 bis 19 Windenergieanlagen erforderlich, sofern in der Vorprüfung bejaht, und immer ab 20 Windenergieanlagen notwendig. Nach Einreichung der Antragsunterlagen müssen öffentliche und private Institutionen, die als Träger öffentlicher Belange (TöB) berücksichtigt werden, Stellungnahmen abgeben. Die Genehmigungsbehörde leitet notwendige Änderungen an die Planungsträger weiter und bietet Beratung an. Nach Einarbeitung der Änderungen folgt eine erneute Anhörung der TöB, bevor die Genehmigung erteilt wird, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe bestehen.