Breisgau-Hochschwarzwald

Rausch am Steuer: Autofahrer in Sasbach mit 1,40 Promille erwischt!

In Sasbach kam es am Montag, den 7. April 2025, zu einer Verkehrskontrolle in der Steuernbergstraße. Bei dieser Kontrolle stellte die Polizei bei einem 39-jährigen Fahrer eines Klein-Lkw Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,40 Promille, was die Beamten zu einer Blutentnahme veranlasste. Aufgrund des hohen Alkoholwerts wurde der Führerschein des Fahrers einbehalten, und er muss mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen, wie regiotrends.de berichtete.

Die Promillegrenze für Autofahrer in Deutschland ist klar geregelt. Für Personen bis 21 Jahre sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bei einem Wert von 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet wird. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, was strafbar ist und bei wiederholten Verstößen oder schweren Unfällen auch zu Freiheitsstrafen führen kann, wie adac.de ausführlich beschreibt.

Rechtsfolgen und mögliche Strafen

Bei einer Alkoholisierung ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich. Zudem können bei alkoholbedingten Unfällen die Kfz-Haftpflichtversicherungen unter bestimmten Bedingungen Rückforderungen stellen. Generell wird bei einem Führerscheinentzug eine Sperrfrist festgelegt, und die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet über die Wiedererteilung des Führerscheins.