
Ein Verkehrsunfall auf der Kreisstraße DGF 19 (Milchstraße) bei Grünbach im Landkreis Dingolfing-Landau sorgte am Donnerstag gegen 11.30 Uhr für erhebliche Verkehrsbehinderungen. Ein Minifahrer, der von Mettenhausen in Richtung Reisbach fuhr, wollte links nach Oberhausen abbiegen und übersah dabei einen Mercedes-Fahrer, der sich im Überholvorgang befand. In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Durch den Unfall entstand ein kilometerlanger Rückstau, da die Umleitung der B20 betroffen war. Beide Fahrer zogen sich leichte Verletzungen zu, während die beteiligten Fahrzeuge nicht mehr fahrtüchtig waren und abgeschleppt werden mussten. Die Feuerwehren aus Englmannsberg, Reisbach und Haunersdorf wurden zum Unfallort gerufen, wobei die Feuerwehr Englmannsberg die Einsatzleitung übernahm und die Straße sperrte, wie die Passauer Neue Presse berichtete.
Rechtslage bei Verkehrsunfällen
In einem anderen Zusammenhang beleuchtet ein Bericht von RA Kotz die rechtlichen Aspekte von Verkehrsunfällen. Der Kläger eines Falles, der sich 2019 ereignete, wurde in einer Teilschuld verurteilt. Trotz seiner Ansprüche auf Schadensersatz, da der Beklagte während des Überholvorgangs einen Unfall verursachte, wurde festgestellt, dass der Kläger gegen seine Rückschaupflicht verstoßen hatte, was Auswirkungen auf die Haftung hatte.