
Am 10. April 2025 haben die CDU und die SPD ihre wohnungspolitische Agenda im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Der Berliner Mieterverein äußerte sich gemischt zu diesem neuen Vertrag. Zwar gibt es Fortschritte, wie die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre, doch bleibt die Koalition hinter den notwendigen Maßnahmen zur Mietpreisregulierung zurück.
Besonders kritisiert wird die fehlende Bußgeldbewehrung bei Verstößen sowie eine Präzisierung der Vorschrift zu Mietwucher im Wirtschaftsstrafgesetzbuch. Laut dem Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, sollen diese Maßnahmen erst bis Ende 2026 von einer Expertengruppe vorbereitet werden, was als unzureichend angesehen wird. Bartels fordert sofortiges Handeln, da das Problem der Eigenbedarfskündigungen ungelöst bleibt und Zehntausende Mieter in Großstädten bedroht.
Eigenbedarfskündigungen und Reformbedarf
Im Koalitionsvertrag fehlen Reformvorschläge zur Einschränkung des Eigenbedarfs, was als gravierendes Versäumnis betrachtet wird. Das Bündnisprojekt „Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen“ macht den hohen Reformbedarf deutlich.
Zusätzlich wird ein neues Beratungsprojekt für Berliner Mieter vorgestellt, die aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden. In den Bezirken Pankow, Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten die Bezirke mit dem Mieterverein zusammen, um betroffenen Mietern zu helfen. Bartels schätzt, dass in Berlin zwischen 4.000 und 6.000 Kündigungen pro Jahr aufgrund von Eigenbedarf erfolgen, wobei viele nicht statistisch erfasst werden.
Im Jahr 2023 gab es 2.000 Räumungsklagen, die nicht zahlungsbedingt waren. Zudem ist die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen ein weiteres Problem. Seit 2021 bestehen strenge Regelungen für Umwandlungen, die besagen, dass zwei Drittel der Mieter zustimmen müssen. Das Projekt „Wohnungsnot stoppen – gegen Eigenbedarf und Umwandlung“ zielt darauf ab, Mieter zu informieren und zu beraten sowie sie in Mieterversammlungen zu stärken. Gerichte prüfen Eigenbedarfskündigungen mittlerweile kritischer als zuvor, und es gibt Überlegungen, dass Käufer von Wohnungen nach zehn Jahren nur in Ausnahmefällen Eigenbedarf geltend machen dürfen.