
Am Sonntag, den 13. April 2025, werden die Einschränkungen im Zusammenhang mit einem Geflügelpest-Fall im Landkreis Ansbach aufgehoben. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass alle Umgebungsuntersuchungen einen einzelnen Ausbruch bestätigt haben. Obwohl das Virus weiterhin bei Wildgeflügel kursiert, haben implementierte Biosicherheitsmaßnahmen neue Ausbrüche verhindert.
Mit der Aufhebung der Stallpflicht für Hühner und Wassergeflügel dürfen die Vermarktung und die Abgabe von Eiern wieder aufgenommen werden. Zudem können Küken, Junghennen und Enten wieder auf Märkten gekauft und angeboten werden. Zuvor war ein Fall der Geflügelpest in einem Betrieb in Feuchtwangen festgestellt worden, bei dem rund 15.000 Mastputen und 15.000 Putenküken getötet und fachgerecht entsorgt wurden. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem 3 Kilometer Radius sowie eine Überwachungszone mit einem 10 Kilometer Radius eingerichtet, in denen ebenfalls Stallpflicht galt. Diese Vorgaben entfallen nun ebenfalls.
Details zum Geflügelpest-Ausbruch
Der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza), einer hochansteckenden Infektionskrankheit, wurde am 9. März 2025 im Landkreis Ansbach, in der Stadt Feuchtwangen, festgestellt. Rund 15.000 Mastputen und 15.000 Putenküken mussten getötet werden. In den eingerichteten Zonen gelten Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte. In der Schutzzone sind strenge Desinfektionsvorschriften für Fahrzeuge und Maschinen vorgeschrieben, und es gilt eine Aufstallpflicht für Geflügel.
Obwohl die Aufstallpflicht nun mit der neuen Regelung endet, betonen die Behörden, dass die Gefahr der Geflügelpest noch nicht vollständig gebannt ist. In den letzten Wochen wurden im gesamten Bundesgebiet infiziertes Wildgeflügel entdeckt. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Restriktionsgebiete und Schutzmaßnahmen festlegt. Betriebe sind verpflichtet, Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, während die Bevölkerung aufgefordert wird, tote Wildvögel nicht anzufassen und Funde zu melden. Veterinärspezialisten beginnen zudem mit Reihenuntersuchungen in den Geflügelbetrieben der Schutzzone, um eine frühzeitige Erkennung einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest sicherzustellen.
Für detaillierte Informationen zu den Maßnahmen und der aktuellen Situation in der Region können die Artikel von Proplanta und Landkreis Ansbach konsultiert werden.