Cloppenburg

Verkehrskontrollen in Cloppenburg: Betrunkene Fahrer und E-Scooter-Sünder!

Am 13. April 2025 kam es im Raum Cloppenburg zu mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen im Straßenverkehr, die von der Polizei protokolliert wurden. Diese Vorfälle umfassen sowohl Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch Trunkenheit im Verkehr.

In Lastrup wurde am Samstag um 11:45 Uhr eine 17-Jährige auf der Linderner Straße kontrolliert. Sie fuhr einen E-Scooter, obwohl sie keine Fahrerlaubnis besaß und den Wagen nicht versichert hatte. Ihre Weiterfahrt wurde untersagt und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Trunkenheit im Verkehr

In Cloppenburg wurde um 00:15 Uhr ein 32-Jähriger aus Höltinghausen gestoppt, der mit einem Audi A4 unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,36 Promille, was zur Einleitung eines Strafverfahrens, der Anordnung einer Blutprobe sowie zur Sicherstellung von Schlüssel und Führerschein führte. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

Nur eine Stunde später, um 01:00 Uhr, wurde ein 32-Jähriger aus Lastrup in Löningen kontrolliert. Er fuhr mit einem Daimler auf dem Linderner Damm und hatte einen Atemalkoholwert von 1,67 Promille. Auch in diesem Fall wurde ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.

Bereits am Samstag um 13:15 Uhr wurde ein 40-Jähriger aus Garrel mit einem VW Golf auf der Böseler Straße angehalten. Sein Atemalkoholwert lag bei 0,76 Promille, was zwar zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führte, jedoch nicht strafrechtlich verfolgt wurde.

Zusätzlich kam es in Cloppenburg zu einem Verkehrsunfallflucht. Zwischen 10:30 Uhr und 12:15 Uhr wurde ein VW ID4 auf einem Famila-Parkplatz beschädigt. Der unbekannte Verursacher entfernte sich unerkannt, wobei der entstandene Sachschaden auf etwa 1.000 Euro geschätzt wird. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 04471/18600.

Rechtliche Rahmenbedingungen für E-Scooter-Fahrer

Im Zusammenhang mit den Vorfällen ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben für E-Scooter-Fahrer zu kennen. Laut einer Recherche von kanzleiwehner.de gilt für E-Scooter-Fahrer eine Null-Promille-Grenze für Fahrer in der Probezeit oder für Fahrer unter 21 Jahren. Ab 0,3 Promille ist das Fahren erlaubt, solange keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Bei Werten ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntauglichkeit, was strafbar ist. Die Strafen für betrunkenes Fahren auf E-Scootern können zwischen 500 und 1.500 Euro liegen, wobei auch Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote drohen.