Bad Kissingen

Betrunkene Frau geht auf Polizisten los: Zwei Beamte verletzt!

In Winkels (Bad Kissingen) kam es am Samstagmorgen zu einem Vorfall, bei dem eine 44-Jährige die Polizei in Anspruch nahm, nachdem sie sich weigerte, das Entgelt für ihre Taxifahrt zu begleichen. Laut Osthessen News wurden die Beamten um 06:00 Uhr über die Auseinandersetzung informiert.

Beim Eintreffen der Polizei beleidigte die Frau die Einsatzkräfte mehrfach. Während ihrer Identitätsfeststellung leistete sie Widerstand: Sie riss sich los und trat einen Polizeibeamten zweimal in den Unterleib. Zudem versuchte die Frau, die Scheiben des Polizeifahrzeugs zu beschädigen, was zu leichten Verletzungen von zwei Beamten führte. Die Frau wurde als alkoholisiert festgestellt, eine Blutentnahme wurde angeordnet. Ihr droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung.

Rechtliche Konsequenzen für Widerstand

Der Vorfall wirft auch rechtliche Fragen auf, denn der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein schwerer strafrechtlicher Vorwurf, wie Scharrmann Rechtsanwälte darlegen. Nach § 114 StGB sind körperliche Handlungen gegen Beamte, die Vollstreckungsmaßnahmen durchführen, strafbar, was nicht zwingend zu Verletzungen führen muss. Die Strafen für solche Taten reichen von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, bei weniger schweren Fällen sind Geldstrafen ab 90 Tagessätzen möglich.

In der Praxis können verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Dazu zählen die Klärung, ob ein tatsächlicher tätlicher Angriff vorlag oder ob unabsichtliche Bewegungen als solche gewertet werden können, sowie die Berufung auf Notwehr oder die Überprüfung der Rechtsgrundlage der Vollstreckungsmaßnahme. Bei einem Vorwurf wie dem der 44-Jährigen ist es wichtig, rechtzeitig juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu wahren und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.