Aichach-Friedberg

Verkehrschaos in Augsburg: 14-Jährige verletzt, Fahrer flüchtet!

Am 11. April 2025 ereignete sich in Lechhausen ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem eine 14-Jährige verletzt wurde. Die Jugendliche überquerte die Hans-Böckler-Straße an einer Fußgängerampel, als diese auf Rotlicht umschaltete. Ein 78-jähriger Fahrer bog mit seinem Pkw bei Grünlicht ab und übersah die herannahende Schülerin. Der Zusammenstoß führte dazu, dass sich der Autofahrer unerlaubt vom Unfallort entfernte. Glücklicherweise hatten einige Zeugen das Kennzeichen des Fahrzeugs notiert, was dazu führte, dass der Fahrer später an seiner Wohnanschrift angetroffen werden konnte. Er gestand, dass er sich nach dem Unfall unerlaubt entfernt hatte. Gegen ihn wurde Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort erstattet. Das Mädchen wurde mit einem Verdacht auf Sprunggelenkfraktur in eine Klinik gebracht, während ihr Vater informiert wurde, wie die Polizei Bayern berichtete.

Ein weiterer Vorfall, der sich in der Nacht vom 12. April 2025 ereignete, war ein Körperverletzungsdelikt am Königsplatz. Ein 24-Jähriger griff einen 18-jährigen Mann am Pullover an, was zu einem Gerangel führte. Der 18-Jährige schlug zurück, und dabei erlitt ein 19-Jähriger Nasenbluten und beschädigte seine Brille. Der genaue Verlauf der Ereignisse bleibt unklar, und die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.

Verkehrsunfälle und rechtliche Konsequenzen

Die Rechtslage bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr besagt, dass ein Personenschaden durch die Nachlässigkeit des Unfallverursachers entstehen kann. Gemäß den Informationen von Bussgeldkatalog.de drohen Strafen, die von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren reichen können. Im Fall von Verkehrsunfällen, bei denen fahrlässige Körperverletzung vorliegt, kommt es in der Regel zu einem Entzug der Fahrerlaubnis und Punkten in Flensburg. Zudem deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die entstandenen Schäden, einschließlich Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Fahrlässigkeit wird oft angenommen, wenn ein Unfall durch unachtsames Verhalten verursacht wird. Typische Ursachen umfassen das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie Verstöße gegen Verkehrssignale. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß können Bußgelder und Punkte in Flensburg verhängt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Schadenersatz und Schmerzensgeld zwar bestehen, jedoch oft keine Entschädigung für leichte Verletzungen ausgezahlt wird.