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Frauenhäuser in Bayern: Dringender Hilferuf für mehr Unterstützung!

Am 14. April 2025 hat ver.di Bayern dazu aufgerufen, Frauen zur Wahl von Parteien zu mobilisieren, die sich für soziale Gerechtigkeit und Frauenrechte einsetzen. Der Aufruf erfolgt im Kontext einer erhöhten Wahlbeteiligung im Vergleich zur letzten Bundestagswahl, wobei ver.di angekündigt hat, im Rahmen dieser Aktion Spenden an Frauenhäuser zu leiten. Jeweils 100 Euro sollen an vier Frauenhäuser in Augsburg, Ingolstadt, Bad Tölz-Wolfratshausen und Passau gehen.

Diese Initiative zielt darauf ab, auf die schwierige Lage der Frauenhäuser aufmerksam zu machen und dem Rechtsruck in der Wählerschaft entgegenzuwirken. Statistiken zeigen, dass Frauen bei der Wahl deutlich weniger zur AfD neigen, mit 18 % gegenüber 24 % bei Männern. In Bayern sind insgesamt 41 staatlich geförderte und drei nicht staatlich geförderte Frauenhäuser aktiv, die zusammen 393 Plätze für Frauen und mindestens 440 Plätze für betroffene Kinder bereitstellen.

Aktuelle Herausforderungen der Frauenhäuser

Mehr als die Hälfte der Frauenhäuser berichtet, dass keine freien Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen. Die Einrichtungen sind auf Spenden angewiesen, um ihre Arbeit fortsetzen zu können. Ein neues Gewalthilfegesetz, das am 1. Januar 2032 in Kraft tritt, verspricht Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder. Bis zur Umsetzung des Gesetzes bleibt die Situation in vielen Frauenhäusern jedoch kritisch.

Laut Bettina Messinger, Landesfrauensekretärin bei ver.di Bayern, besteht ein dringender Bedarf an Unterstützung, da täglich eine Frau oder ein Mädchen getötet wird und 400 Frauen regelmäßig Partnerschaftsgewalt erleben. Des Weiteren fordert ver.di Bayern mehr finanzielle Unterstützung für Frauenhäuser und eine schnellere Umsetzung des Rechtsanspruchs aus dem Gewalthilfegesetz. Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, hebt die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen und den Ausbau der Schutzangebote in Bayern und bundesweit hervor.

Parallel dazu thematisiert Nadine Weber, die in einem Berliner Frauenhaus arbeitet, in einem Bericht auf taz.de die Defizite im Schutz von Frauen in Deutschland. Sie kritisiert die unzureichende Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstrukturen. Obwohl die Ampelregierung im Koalitionsvertrag ein Gewalthilfegesetz versprach, wurde dieses erst kurz vor Ende der Legislaturperiode eingebracht und kam ohne eine umfassende Gesamtstrategie für den Schutz von Frauen aus.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die Deutschland 2018 ratifizierte und eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorsieht, bleibt bis dato unzureichend. Aktuell fehlen in Deutschland 14.000 Frauenhausplätze, um diese Konvention zu erfüllen. Das Gewalthilfegesetz, das im Januar 2025 im Bundestag verabschiedet wurde, übernimmt die Schutzverantwortung gemäß der Istanbul-Konvention, jedoch sind kritische Stimmen laut geworden. Diese weisen darauf hin, dass Zugeständnisse an die CDU/CSU den Zugang zu Schutz für trans-, inter- und nicht binäre Personen erschweren und dass auch Frauen mit unklarem Aufenthaltsstatus nicht ausreichend geschützt sind. Trotz dieser Kritik wird die Verabschiedung des Gesetzes als wichtiger Schritt gewertet.