
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft, welches Ganztagsangebote für alle Kinder ab der ersten Klasse an allen Schultagen vorsieht. Wie die Rheinpfalz berichtet, müssen die Grundschulen bis zu diesem Stichtag bauliche und personelle Voraussetzungen erfüllen. In der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land wurden bereits Maßnahmen für drei Schulen besprochen, die mit einem Förderprogramm des Bundes von bis zu 70 Prozent unterstützt werden.
Die geplanten Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt knapp 800.000 Euro und betreffen die Paula-Best-Grundschule in Imsweiler, die Appeltal-Grundschule in Gerbach sowie die Anne-Frank-Grundschule in Rockenhausen. In Imsweiler ist unter anderem vorgesehen, die angrenzenden Feuerwehrräumlichkeiten für die Schule zu nutzen und das Feuerwehrgebäude zu einem Ort für die Ganztagsbetreuung umzubauen. Die Kostenschätzung für diese Maßnahmen liegt bei etwa 380.000 Euro bei einer erwarteten Nutzung durch 40 Kinder ab 2026.
In Gerbach soll ein Anbau von etwa 40 Quadratmetern für einen Ruheraum sowie eine Teilbegrünung des Schulhofs realisiert werden. Die geschätzten Kosten hierfür betragen 280.000 Euro, mit einer vorgesehenen Nutzung durch 50 Kinder. In Rockenhausen geht es um die Umgestaltung des Schulhofes, wobei die VG-Verwaltung für die Planung verantwortlich ist. Hierfür sind geschätzte Kosten in Höhe von 136.000 Euro eingeplant.
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig der Vergabe der Planungsaufträge zugestimmt. Die Frist für Anträge auf Fördermittel endet am 30. Juni dieses Jahres. Kritisch äußerte sich Rockenhausens Stadtbürgermeister Michael Vettermann (FDP) bezüglich der Finanzierung durch den Gesetzgeber, während VG-Bürgermeister Cullmann betonte, dass die Maßnahmen den Kindern in der Verbandsgemeinde zugutekommen.
Zusätzlich zu diesen Entwicklungen wird im Gesetz zur Schließung der Betreuungslücke für Grundschulkinder ab 2026 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in Horten oder Ganztagsgrundschulen eingeführt. Dieser Rechtsanspruch gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich ausgeweitet. Eltern haben die Wahl, ob sie diesen Rechtsanspruch in Anspruch nehmen möchten.
Der Betreuungsumfang umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Zudem gilt der Rechtsanspruch auch in den Ferien, wobei maximal vier Wochen Schließzeit durch die einzelnen Länder geregelt werden können. Zur Unterstützung des Ausbaus stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro für die kommunale Bildungsinfrastruktur bereit. Des Weiteren sollen die Länder durch geänderte Umsatzsteueranteile entlastet werden, was für den Zeitraum 2026 bis 2029 2,49 Milliarden Euro und ab 2030 dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich bedeutet. Die Finanzierung der Betriebskosten der Ganztagsbetreuung liegt in der Verantwortung der Länder.