Havelland

Nauen in Aufruhr: Entschädigung für Widerspruch ist viel zu gering!

Nauen sieht sich mit einem Haushaltsstreit konfrontiert, in dessen Rahmen die Stadt ein Vergleichsangebot des Landkreises Havelland erhalten hat. Laut Informationen von maz-online.de würde die Stadt 15.000 Euro Entschädigung für drei Jahre erhalten, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Widerspruch gegen den Kreishaushalt von 2022 zurückgezogen wird. Die Stadtverordnetenversammlung, die am 9. April 2025 tagte, hält dieses Angebot für unzureichend.

Im Vergleich dazu haben andere Kommunen, wie Kleßen-Görne, Brieselang und Schönwalde-Glien, signifikant höhere Entschädigungen erhalten, insgesamt fast 4 Millionen Euro, nachdem sie ihre Widersprüche zurückgezogen hatten. Kleßen-Görne erhielt 150.000 Euro, Brieselang 2,1 Millionen Euro und Schönwalde-Glien 1,5 Millionen Euro. Bürgermeister Manuel Meger von der Ländlichen Gemeinschaft betont, dass die Fälle nicht direkt vergleichbar sind und sieht die angebotenen 15.000 Euro als unangemessen an.

Verhandlungsspielraum und Forderungen

Meger erwägt, den Widerspruch zurückzuziehen, sollte der Landkreis ein besseres Angebot machen. Robert Pritzkow, ebenfalls von der Ländlichen Gemeinschaft, äußert, dass andere Kommunen auf Kosten von Nauen profitieren. Raimond Heydt von der Wählergemeinschaft Wir für Nauen fordert, dass gemeinsame Standards für die Bemessung der Kreisumlage eingeführt werden. Guido Müller von der FDP und Eckart Johlige von der CDU glauben, dass ein Gerichtsurteil zugunsten von Nauen wahrscheinlich wäre.

Die Stadtverordnetenversammlung hat Meger den Auftrag erteilt, mit dem Landkreis zu verhandeln und zusätzliche Forderungen, insbesondere zur Finanzierung eines Rufbusses, zu stellen. Zudem sollen die Kosten für einen Bus nach Hertefeld ebenfalls von Seiten des Landkreises übernommen werden. Im Februar hatte ein Treffen mit dem Landrat, Bürgermeistern und Amtsdirektoren stattgefunden, um die weitere Vorgehensweise bei Widersprüchen und die Bestimmung des Hebesatzes der Kreisumlage zu besprechen.

Ein ähnlicher Rechtsstreit, der die Höhe der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 betrifft, wurde kürzlich behandelt. In diesem Verfahren wurde nach Informationen von voris.wolterskluwer-online.de die Klage eingestellt, soweit sie zurückgenommen wurde. Der Bescheid des Beklagten vom 29. Oktober 2019, der eine Kreisumlage von mehr als 1.591.416,00 EUR festsetzte, wurde gegenstandslos, und die Klägerin trägt 86 % der Verfahrenskosten.

Das Urteil ergibt sich aus einer Klage, die eine Gemeinde im Landkreis eingereicht hatte, weil sie sich über die Höhe der Kreisumlage 2019 beschwerte. Der Beklagte hatte den erhöhten Hebesatz unzulässig an den Nichtabschluss eines Kita-Vertrages geknüpft. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit wird in Anlehnung an gesetzliche Bestimmungen genehmigt, und die Berufung wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.