
Hansa Rostock geht juristisch gegen die Verlegung des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching vor. Nachdem das DFB-Bundesgericht die Verwaltungsbeschwerde des Vereins abgewiesen hat, kündigte Hansa an, das Ständige Schiedsgericht einzuschalten. Der Verein kritisiert, dass zentrale Argumente in der Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichts nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Hansa Rostock sieht ein klares Verschulden der SpVgg Unterhaching am Spielausfall, insbesondere durch das Fehlen eines genehmigten Sicherheitskonzepts und die Nichteinhaltung behördlicher Fristen. Der Klub fordert eine Wertung des Spiels mit 0:2 gegen Unterhaching, um die sportliche Integrität zu wahren.
Die Neuansetzung des Spiels am 29. April führt zu einem intensiven Spielplan für Hansa Rostock, der innerhalb von fünf Tagen drei Pflichtspiele umfasst. Hansa sieht dies als Wettbewerbsnachteil und als Gefährdung der Integrität beider Wettbewerbe. Insbesondere wird der Termin des Landespokal-Halbfinals gegen den FC Schönberg am 1. Mai zum Streitpunkt. Hansa widerspricht der Annahme, dass ein beiderseitiges Einvernehmen über den Termin besteht, und lehnt diesen wegen der engen Spieltaktung ab. Vorstandsboss Jürgen Wehlend äußert sich zur Situation und kritisiert die Entscheidung des DFB als unzumutbare sportliche Belastung.
Rechtliche Schritte und Verantwortung
Der FC Hansa Rostock plant, weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts einzulegen, um rechtlich gegen die Neuansetzung der Begegnung vorzugehen. Wie Bild berichtete, wurde die Absetzung des Spiels durch die kurzfristige Sperrung des Stadions durch die Gemeinde Unterhaching verursacht. Auch die SpVgg Unterhaching hat die Verantwortung für das Fehlen eines genehmigten Sicherheitskonzepts übernommen. In Anbetracht der Situation ist Hansa Rostock im Austausch mit dem DFB, dem Landesverband und dem FC Schönberg, um eine faire Lösung zu finden, wie Sportschau berichtet.