
Die Diskussion um die tägliche Höchstarbeitszeit in Deutschland gewinnt an Fahrt. Union und SPD planen, die gesetzlich verankerte Grenze von acht Stunden pro Tag abzuschaffen und stattdessen eine wöchentliche Maximal-Stundenzahl einzuführen. Ziel dieser Initiative ist es, mehr Flexibilität für Arbeitnehmer zu schaffen und die Vereinbarkeit von Job und Familie zu verbessern, wie Bild berichtet.
Experten begrüßen den Vorstoß, warnen jedoch auch vor möglichen Risiken. Enzo Weber, ein Arbeitsmarktexperte, betont die Bedeutung der Gesundheit der Mitarbeiter. Aktuell ist es möglich, die tägliche Höchstarbeitszeit in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden zu erhöhen. Mit der geplanten Regelung könnte ein Arbeitnehmer beispielsweise in einer 40-Stunden-Woche von Montag bis Donnerstag jeweils zehn Stunden arbeiten und freitags bis sonntags frei haben. Arbeitsrechtsexpertin Livia Merla erklärt, dass längere Arbeitstage auch längere Freizeitblöcke ermöglichen könnten, und erwägt sogar die Einrichtung einer 3-Tage-Woche, vorausgesetzt, die Arbeit bleibt effektiv.
Flexible Arbeitszeiten und deren Auswirkungen
Die Thematik flexibler Arbeitszeiten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Laut BAuA beschreibt die Flexibilität der Arbeitszeit die Anpassungsfähigkeit der Arbeitszeiten an individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten sowie die betrieblichen Anforderungen. Beschäftigte wünschen sich häufig mehr Mitgestaltung bei ihren Arbeitszeiten, um Familie, Ehrenamt, Weiterbildung und Freizeit besser organisieren zu können.
Flexible Arbeitszeiten bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich. Die BAuA weist darauf hin, dass kurzfristige Änderungen der Arbeitszeiten die Planbarkeit und Erholung erschweren können. Zudem können Arbeit auf Abruf und ständige Erreichbarkeit zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Beschäftigte, die über einen hohen zeitlichen Handlungsspielraum verfügen, bewerten ihre Gesundheit besser und berichten weniger über gesundheitliche Probleme. Die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten sollte daher jedoch stets im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes erfolgen, um ununterbrochene Ruhezeiten und ausreichende Pausen zu garantieren.